zum Inhalt. Hilfe


Sie befinden sich hier



Inhalt


Kreiswappen und Logo

Kreiswappen

Das neue Kreiswappen kombiniert Teile der alten Kreisembleme Steinfurt, Tecklenburg und Münster. Der rote Balken in Gold war das bekannte Zeichen des Hochstiftes Münster und stand in allen drei Kreiswappen. Der jetzige Kreis Steinfurt gehörte früher zum Großteil zum Fürstenbistum Münster, in dessen Mitte die erheblich kleinere Grafschaft Steinfurt lag. Diese geografische Situation wird durch die Anordnung der Bestandteile im neuen Kreiswappen widergespiegelt, denn der Schwan war das Wappentier der Grafschaft seit Anfang des 13. Jahrhunderts und stand deshalb im Wappen des Altkreises Steinfurt.

Die roten Seerosenblätter waren seit spätestens dem 13. Jahrhundert das Spiegelbild der Grafen von Tecklenburg - allerdings auf silbernem Feld. Sie wurden 1934 in das Wappen des Kreises Tecklenburg übernommen. Obwohl es mehrmals Änderungen im Gebietsstand gegeben hatte, waren die auch als "Schröterhörner" bezeichneten Seerosenblätter seit dem Mittelalter als Zeichen der Grafschaft Tecklenburg benutzt worden.

Die Farben rot und gelb sowie das Wappen finden sich auch in der Flagge des Kreises Steinfurt wieder.

Logo


 

 

 

 

Der Wunsch, den Kreis Steinfurt nicht allein durch das Kreiswappen zu repräsentieren, führte dazu, dass sich im Laufe der Zeit unterschiedliche Gestaltungsformen und Layouts bei Veröffentlichungen und Präsentationen entwickelten. Im Interesse eines einheitlichen Corporate Identity wurde im Jahr 1999 ein allgemeinverbindliches Logo für den Kreis Steinfurt festgelegt.

Der Entwurf stammt von der Designerin Sabine Herke, Münster.

Für den Einsatz und die Anwendung des Logos wurden verbindliche Richtlinien festgelegt, die u.a. folgende Verpflichtungen beinhalten:

1. Das Logo und der rechts nebenstehende zweizeilige Schriftzug "Kreis Steinfurt" bilden eine Einheit.


2. Farbangaben, Typografie und Proportionen sind in einer speziellen Gestaltungslinie beschrieben.


3. Der dem Logo zugeordnete Schriftzug erfolgt in der Schriftart Arial.


4. Nach Möglichkeit soll der nachfolgende Text auch in Arial gesetzt werden.

Bitte beachten Sie:

Das Wappen des Kreises Steinfurt ist ein souveränes Hoheitszeichen, dessen Verwendung grundsätzlich den amtlichen Stellen des Kreises Steinfurt vorbehalten ist. Gem. § 13 KrO NW in Verbindung mit. § 12 BGB sind Wappen und Logos vor unbefugter Verwendung geschützt. Es ist nicht gestattet, das Kreiswappen ohne vorherige Zustimmung des Kreises Steinfurt zu nutzen.

Das Logo des Kreises Steinfurt ist ein unverwechselbares Markenzeichen, dessen Verwendung grundsätzlich den amtlichen Stellen des Kreises Steinfurt vorbehalten ist. Gemäß § 13 KrO NW in Verbindung mit  § 12 BGB sind Wappen und Logos vor unbefugter Verwendung geschützt. Es ist nicht gestattet, das Kreislogo ohne vorherige Zustimmung des Kreises Steinfurt zu nutzen.

Ihr Kontakt bei uns im Kreishaus

Kontakte:

Kirsten Weßling

Abteilung:
Stabsstelle Landrat
Telefon:
0 25 51/69 21 60
E-Mail:
kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de
Adresse:
Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
 

© : Kreis Steinfurt