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Kreistag und Ausschüsse

Das oberste Entscheidungsorgan des Kreises ist der Kreistag. Seine Mitglieder (Kreistagsabgeordnete) werden von den Bürgern und Bürgerinnen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden direkt gewählt. Jeder Wähler bzw. jede Wählerin hat eine Stimme. Mit ihr wählt er den Vertreter/die Vertreterin im Wahlbezirk und gleichzeitig die Reserveliste der Partei/Wählergruppe. Entsprechend ihrem Anteil an den Wählerstimmen werden die Sitze im Kreistag auf die an der Listenwahl teilnehmenden Parteien und Wählergruppen verteilt. Die in den Wahlbezirken errungenen Direktmandate werden darauf angerechnet.

Als besonderes Organ des Kreises spielt der Kreisausschuss eine wichtige Rolle. Er hat eigene Entscheidungsbefugnisse und bereitet die Beschlüsse des Kreistages vor.

Die übrigen Ausschüsse sind jeweils für einen bestimmten Aufgabenbereich zuständig, zum Beispiel: Soziales und Gesundheit, Jugendhilfe, Umweltschutz, Planung, Kultur, Schule, Sport, Verkehr.

Sie tagen wie der Kreistag und Kreisausschuss in der Regel öffentlich und erarbeiten die Entscheidungsgrundlagen für den Kreistag. Stimmberechtigte Mitglieder dieser Fachausschüsse können neben den Kreistagsabgeordneten auch sachkundige Bürger und Bürgerinnen sein, die ihren fachlichen Sachverstand bei den Beratungen einbringen. Besondere Regelungen für die Befugnisse und die Zusammensetzung gelten für den Jugendhilfeausschuss und den Schul-, Kultur- und Sportausschuss.

Eine Übersicht über die vom Kreistag für die XV. Wahlperiode gebildeten Pflichtausschüsse und Freiwilligen Ausschüsse finden Sie im Ausschussverzeichnis.

 

Ihr Kontakt bei uns im Kreishaus

Kontakte:

Markus Möllers

Telefon:
0 25 51/69 21 32
E-Mail:
markus.moellers@kreis-steinfurt.de
Adresse:
Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
 

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