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Jugendamt
Leiter: Tilman Fuchs
Postanschrift: Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
Telefon: 0 25 51/69 24 11
Telefax: 0 25 51/69 23 97
E-Mail: jugendamt@kreis-steinfurt.de
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag
von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag von 9 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung
Sachgebiete
- Allgemeine Verwaltung, wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindergärten, UVG, Vormundschaften, Beistandschaften
- Elterngeld
- Soziale Dienste für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sowie deren Angehörige in zwei Nebenstellen (Steinfurt und Tecklenburg)
Produkte
- Verwaltung von Kindertageseinrichtungen, Betriebskosten sowie Planung und Investitionen, Verwaltung und Förderung der offenen und verbandlichen Jugendarbeit sowie Familienerholung, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Unterhaltsvorschussleistungen, Beistandschaften und Vormundschaften für Minderjährige
- Erziehungshilfe
- Beratung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Angehörigen und anderen Erziehungsberechtigten, insbesondere in kritischen Lebenssituationen, bei Familien- und Partnerschaftskonflikten, in Trennungs- und Scheidungssituationen, bei Erziehungsproblemen und Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen, bei Straffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen, zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bei Gewalterfahrung, bei sexuellem Missbrauch, bei Gefährdung oder Vernachlässigung in der Familie,
- Vermittlung von auf die jeweils individuelle Lebenslage der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen abgestimmte Hilfe in Form ambulanter, teilstationärer oder stationärer Maßnahmen
- Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung - Vermittlung von Pflegekindern, Beratung, Betreuung, Förderung und Qualifizierung von Pflegeeltern; Adoptionsvermittlung, Beratung, Auswahl, Betreuung und Förderung von Adoptionsbewerbern.
- Elterngeld
- Jugendgerichtshilfe - Beratung und Hilfe für straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene, Vorbereitung und Begleitung im Gerichtsverfahren, Förderung und Unterstützung bei außergerichtlichen Einigungsverfahren, Täter-/Opferausgleich, Übernahme und Vermittlung von Betreuungsweisungen, soziale Gruppenarbeit, Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Gerichten.
- Jugendhilfeplanung -Fachberatung Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Hinweis
Das Jugendamt des Kreises Steinfurt ist zuständig für die Kommunen: Altenberge, Hörstel, Hopsten, Horstmar, Ladbergen, Laer, Lengerich, Lienen, Lotte, Metelen, Mettingen, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup, Recke, Saerbeck, Steinfurt, Tecklenburg, Westerkappeln und Wettringen. Die Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren und Rheine haben eigene Jugendämter. Ausnahme: Die Zuständigkeit beim Elterngeld ist kreisweit.
Ihr Kontakt bei uns im Kreishaus
Kontakte:
Tilman Fuchs
- Telefon:
- 0 25 51/69 24 11
- E-Mail:
- tilman.fuchs@kreis-steinfurt.de
- Adresse:
- Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt


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