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Ausschreibungen und Bekanntmachungen

Stellenausschreibung / Ausbildung

Weitere Informationen zu Stellenausschreibungen und zur Ausbildung beim Kreis Steinfurt erhalten Sie auf der Seite Jobs & Karriere.

 

Öffentliche Ausschreibungen nach VOB/VOL/VOF

 

Öffentliche Bekanntmachungen

Nach der Hauptsatzung des Kreises Steinfurt erfolgen öffentliche Bekanntmachungen grundsätzlich im Amtsblatt des Kreises Steinfurt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz schreibt zusätzlich für bestimmte Verfahren nach einer Ermessensentscheidung der Behörde eine öffentliche Bekanntmachung im Internet vor. Deshalb erfolgen an dieser Stelle zurzeit folgende Veröffentlichungen:

Antragsteller: Andreas Schröer, Haddorf 9, 48493 Wettringen

Vorhaben: Neubau einer Anlage zum Halten von Sauen und Ferkeln

Grundstück: 48493 Wettringen, Gemarkung Wettringen, Flur 11, Flurstück 11

Der Antrag ist nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Amtsblatt des Kreises Steinfurt öffentlich bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 15.04.2013 bis einschließlich dem 15.05.2013 öffentlich aus. Einzelheiten hierzu können der Veröffentlichung im Amtsblatt entnommen werden.

Antragsteller: Alfons Beckmann, Möllerhookstraße 51, 48432 Rheine

Vorhaben: Neugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten von Mastschweinen

Grundstück: 48432 Rheine, Gemarkung Rheine rechts der Ems, Flur 142, Flurstück 55

Die Genehmigung ist nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Amtsblatt des Kreises Steinfurt öffentlich bekannt gemacht. Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides und seiner Begründung liegt nach dieser Bekanntmachung zwei Wochen zur Einsicht bei der Kreisverwaltung Steinfurt öffentlich aus. Einzelheiten hierzu können der Veröffentlichung im Amtsblatt entnommen werden.

Antragsteller: Franz Veltel, Zur Gantenburg 25, 48432 Rheine

Vorhaben: Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten von Masthähnchen

Grundstück: 48432 Rheine, Gemarkung Rheine links der Ems, Flur 32, Flurstück 38

Die Genehmigung ist nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Amtsblatt des Kreises Steinfurt öffentlich bekannt gemacht. Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides und seiner Begründung liegt nach dieser Bekanntmachung zwei Wochen zur Einsicht bei der Kreisverwaltung Steinfurt öffentlich aus. Einzelheiten hierzu können der Veröffentlichung im Amtsblatt entnommen werden.

 

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