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Wassergefährdende Stoffe
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (wie Kraftstoffe, Heizöl, Chemikalien, Farben) müssen so beschaffen sein, dass diese Stoffe nicht austreten können. Undichtheiten müssen schnell und zuverlässig erkannt werden. Wenn im Schadenfalle dennoch wassergefährdende Stoffe austreten sollten, müssen sie in Auffangwannen oder -räumen zurückgehalten werden können. Bestimmte Arbeiten an solchen Anlagen dürfen nur von wasserrechtlich zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden.
Unser Faltblatt "Tankanlagen für Dieselkraftstoff" (PDF, 397 KB) gibt Auskunft speziell über die Lagerung von Dieselkraftstoff, über das Betanken von Fahrzeugen und über den Aufbau und die Entwässerung des Abfüllplatzes bei Betriebstankstellen. Anforderungen zur Lagerung von Ehtanol-Mischungen können Sie unserem Merkblatt für E85-Tankstellen (PDF, 325 KB) entnehmen.
Bitte beachten Sie auch die besonderen Anforderungen bei Heizöltanks.
Unfälle und Gewässerverunreinigungen
Bei Öl- und Giftunfällen kümmert sich die Untere Wasserbehörde des Kreises Steinfurt darum, Gefahren einzudämmen und eingetretene Schäden zu beseitigen (zum Beispiel eine Ölsperre im Bach). Wenn Sie den Eindruck haben, dass ein Gewässer verunreinigt ist, sollten Sie sich unverzüglich an die Untere Wasserbehörde wenden. Wem beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen selbst ein Mißgeschick passiert, der ist verpflichtet, die Untere Wasserbehörde einzuschalten. Nach Dienstschluss ist die Kreisleitstelle in Rheine oder die örtliche Feuerwehr rund um die Uhr erreichbar.
Bitte wenden Sie sich in folgender Reihenfolge an die verantwortlichen Stellen:
- Untere Wasserbehörde (Telefon 0 25 51 / 69 25 55),
- Kreisleitstelle in Rheine (Telefonnummer 0 59 71 / 93 60) oder
- örtliche Feuerwehr (Telefonnummer 1 12).
Landwirtschaft
Neben den als wassergefährdend eingestuften Stoffen können aber auch Flüssigkeiten wie Jauche, Gülle und Silagesickersäfte aus der Landwirtschaft zu Verunreinigungen von Gewässern führen. Deshalb müssen auch für solche Lager- und Abfüllanlagen bestimmte Anforderungen beim Bau und Betrieb beachtet werden.
Prüfpflichten
Wer eine Anlage mit wassergefährdenden Stoffen betreibt, muss grundsätzlich regelmäßig selbst überwachen, dass die Anlage dicht ist und die Sicherheitseinrichtungen funktionieren.
Zusätzlich sind für viele Anlagen je nach Größe regelmäßige Prüfungen durch anerkannte Sachverständige vorgeschrieben, in der Regel alle 5 Jahre, in Wasserschutzgebieten alle 2 1/2 Jahre. Genaueres finden Sie im Merkblatt zu Prüffristen (PDF, 153 KB). Beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW finden Sie eine Übersicht über alle anerkannten Sachverständigen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner für Ihren Ort. Für Grundsatzfragen wenden Sie sich bitte an den nachfolgenden Ansprechpartner:
Ihr Kontakt bei uns im Kreishaus
Kontakte:
Heinz Wieching
- Telefon:
- 0 25 51/69 25 55 o. 0 54 82/70 34 53
- E-Mail:
- heinz.wieching@kreis-steinfurt.de
- Adresse:
- Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Weiterführende Informationen
- Übersicht über die anerkannten Sachverständigen
- Einstufung in die Wassergefährdungsklassen
- Informationen des Bundesumweltamtes
- Land- und Forstwirtschaft
Downloads
- Antrag für Heizöl- oder Diesellagerung im Wasserschutzgebiet (PDF 165 KB)
- Faltblatt zur Heizöllagerung (PDF 297 KB)
- Faltblatt zur Diesellagerung (PDF 397 KB)
- Merkblatt für E85-Tankstellen (PDF 325 KB)
- Merkblatt zur Fachbetriebspflicht (PDF 168 KB)
- Fachbetriebsbescheinigung (PDF 86 KB)
- Merkblatt zu Prüfungsfristen (PDF 153 KB)
- Merkblatt über Betriebs- und Verhaltensvorschriften für Heizölverbraucheranlagen (PDF 32 KB)
- Merkblatt zur Stilllegung (PDF 32 KB)


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