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Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete sollen die öffentliche Wasserversorgung sicherstellen, denn verunreinigtes Wasser hat schon allzu oft Erkrankungen und Seuchen hervorgerufen. Dass dies in Deutschland heute fast nicht mehr vorkommt, liegt an den hohen Anforderungen, die die Trinkwasserverordnung an die Qualität des Wassers stellt.
Trinkwassergewinnung
Oberflächenwasser ist wegen Einflüsse und Einträge aus der Luft nur schwer als Trinkwasser aufzubereiten, so dass Grundwasser für die Versorgung der Bevölkerung zu bevorzugen ist. Im Allgemeinen ist es von Natur aus durch den Boden besser geschützt als Oberflächenwasser. Jedoch reicht das Grundwasser allein im Kreis Steinfurt nicht mehr aus, um den Bedarf der Bevölkerung zu decken, weil in vielen Gegenden die Böden (Ton, Lehm, Fels) eine Grundwasserförderung ausschließen. Um so wichtiger ist es, die nutzbaren Vorkommen langfristig zu erhalten.
Mit wasser- und bodenkundlichen Kenntnissen werden die optimalen Brunnenstandorte für die öffentliche Wasserversorgung ermittelt und das zugehörige Einzugsgebiet durch eine Verordnung, die so genannte Wasserschutzgebietsverordnung, unter Schutz gestellt. Das hat zur Folge, dass Tätigkeiten, die Einfluss auf das Grundwasser haben können, verboten oder nur unter Einschränkungen zugelassen sind. Das gilt zum Beispiel auch für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Im Einzelnen sind diese Regelungen in der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung aufgelistet und erläutert. Während die Bezirksregierung Münster die Verordnungen erlässt, obliegt es dem Kreis Steinfurt als Untere Wasserbehörde dafür zu sorgen, dass die Vorschriften eingehalten werden.
Wasserschutzgebiete im Kreis Steinfurt
Im Kreis Steinfurt wurden bislang 15 Wasserschutzgebiete mit einer Fläche von insgesamt etwa 100 km² festgesetzt. Das entspricht etwa 5 % der Gesamtfläche des Kreises Steinfurt (1.791,9 km²). Die Karten zu den Wasserschutzgebieten im Kreis Steinfurt finden Sie über unseren Geodatenatlas.
Zonen der Wasserschutzgebiete
Zone I
Die Zone I umschließt den engsten Bereich um die Förderbrunnen. Es sind nur Maßnahmen zugelassen, die unmittelbar der Wassergewinnung dienen.
Zone II
Die engere Zone umgrenzt den Bereich des Wasserschutzgebiets, von dessen Rand die Fließzeit im Untergrund etwa 50 Tage bis zur Zone I beträgt (sog. "50-Tage-Linie"). Die Zone II dient vor allem dem Schutz vor krankheitserregenden Mikroorganismen und anderen biologischen Verunreinigungen.
Zone III
Die Zone III umfasst das gesamte Einzugsgebiet und soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen durch nicht oder schwer abbaubare Stoffe gewährleisten. Bei einem sehr großen Einzugsgebiet wird unterschieden in Zone III A und III B.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner für Ihren Ort. Für Grundsatzfragen wenden Sie sich bitte an den nachfolgenden Ansprechpartner:
Ihr Kontakt bei uns im Kreishaus
Kontakte:
Heinz Wieching
- Telefon:
- 0 25 51/69 25 55 o. 0 54 82/70 34 53
- E-Mail:
- heinz.wieching@kreis-steinfurt.de
- Adresse:
- Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Weiterführende Informationen
- Geodatenatlas des Kreises Steinfurt
- Informationen beim Landesamt für Natur Umwelt und Verbraucherschutz NRW


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