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Wasserrahmenrichtlinie
Wasserrahmenrichtlinie
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie hat es sich zum Ziel gesetzt, die Bevölkerung mit ausreichend gutem Trinkwasser zu versorgen. Dafür ist nicht nur eine Verschlechterung der Gewässer zu vermeiden, sondern bis zum Jahre 2015 aktiv ein guter Zustand zu erreichen. Das gilt für das Grundwasservorkommen ebenso wie für die Oberflächengewässer. Der gute Zustand wird in der Wasserrahmenrichtlinie näher definiert.
Mit der Wasserrahmenrichtlinie wird das deutsche Wasserrecht weiterentwickelt, wonach bisher schon die Gewässer so weit wie möglich in einem natürlichen oder zumindest naturnahen Zustand belassen oder in einen solchen zurück versetzt werden sollen. Mit der Wasserrahmenrichtlinie wird die Wasserwirtschaft jetzt über Verwaltungsgrenzen und über politische Grenzen hinaus an die Einzugsgebiete der größten europäischen Gewässer ausgerichtet. Im Portal "Flussgebiete NRW" wird die Umsetzung in den einzelnen Flussgebieten auf Landesebene abgewickelt (Organisation, Information, Mitwirkung, Öffentlichkeitsbeteiligung).
Kooperationsgebiete im Kreis Steinfurt
Für der Erarbeitung der Umsetzungsfahrpläne haben sich in Nordrhein-Westfalen flächendeckend Kooperationen gebildet (Kooperation ist die Zusammenwirkung mehrerer Beteiligter). Die Untere Wasserbehörde des Kreises Steinfurt leitet gemeinsam mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband die vier Kooperationen im Kreis.
Alle Kooperationen im Münsterland haben gemeinsam eine Internetseite erarbeitet: www.wrrl-muensterland.de. Auf diesen Seiten wird Ihnen die Arbeit der Kooperationen vorgestellt.
Umsetzungsfahrpläne im Kreis Steinfurt
Mit der Auftaktveranstaltung am 02.11.2010 im Kreishaus Steinfurt begann in den vier Kooperationen im Kreis die Erarbeitung der Umsetzungsfahrpläne. Die Maßnahmenfindung für die 1. Umsetzungsfahrpläne wurde durch die Maßnahmenabfrage (Dezember 2010 bis Juni 2011) und die anschließenden Workshops (September 2011) abgeschlossen. Bei der Abschlussveranstaltung am 08.03.2012 wurden den Kooperationsbeiteiligten die fertigen Umsetzungsfahrpläne präsentiert.
Hier finden Sie alle Informationen zu den Umsetzungsfahrplänen der vier Kooperationen.
Umsetzungsfahrpläne nach Kooperationen
Umsetzungsfahrpläne Kooperation Steinfurter Aa/ Vechte
Umsetzungsfahrpläne Kooperation Linke Emszuflüsse
Umsetzungsfahrpläne Kooperation Rechte Emszuflüsse
Umsetzungsfahrpläne Kooperation Große Aa/ Hase
Den ausführlichen Berichtsband zu den Umsetzungsfahrplänen finden sie hier.
Projektgalerie zu Maßnahmen im Kreis Steinfurt
Der Kreis Steinfurt führt schon vor der landesweiten Aufstellung der Bewirtschaftungspläne vorgezogene Maßnahmen durch und unterstützt andere Träger von Projekten. Wir stellen Ihnen Projekte vor, die von verschiedenen Trägern im Kreis Steinfurt umgesetzt wurden, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen:
Ihr Kontakt bei uns im Kreishaus
Kontakte:
Heinz Wieching
- Telefon:
- 0 25 51/69 25 55 o. 0 54 82/70 34 53
- E-Mail:
- heinz.wieching@kreis-steinfurt.de
- Adresse:
- Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Oliver Kania
- Telefon:
- 0 54 82//70 34 57
- E-Mail:
- oliver.kania@kreis-steinfurt.de
- Adresse:
- Landrat-Schultz-Straße 1, 49545 Tecklenburg


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