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Erdgasbohrungen in Nordwalde
Informationen zur geplanten Erdgaserkundungsbohrung in Nordwalde
Aufgrund der bestehenden Ängste und Befürchtungen in der Bevölkerung halten wir einen transparenten Prozess für unabdingbar und sehen die Notwendigkeit, alle Fakten und Daten offen zu kommunizieren und der Bewertung zugänglich zu machen. Aus diesem Grunde haben wir uns entschlossen, auf dieser Seite regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu dem Bohrvorhaben in Nordwalde zu informieren.
Aktuelle Meldungen
17.01.2012: Die Fa. ExxonMobil hat mit Schreiben vom 19.12.2011 eine Anzeige nach § 49 WHG Abs. 1 für das Niederbringen einer Erkundungsbohrung in Nordwalde beim Kreis Steinfurt vorgelegt. Der Kreis Steinfurt hat die Fa. ExxonMobil aufgefordert, für diese Benutzungstatbestände eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Auf Grund des für die Erkundungsbohrung erforderlichen bergrechtlichen Zulassungsverfahrens ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständige Verfahrensbehörde für die wasserrechtliche Erlaubnis.
16.01.2012: Die Fa. ExxonMobil hat mit Schreiben vom 19.12.2011 bei der Bezirksregierung Arnsberg ihren Antrag auf Zulassung des bergrechtlichen Hauptbetriebsplans vom 17.08.2010 für die Explorationsbohrung „Nordwalde Z 1" zurückgezogen. Das Verfahren ist formal eingestellt. Gleichzeitig wurde ein neuer Hauptbetriebsplan für eine Explorationsbohrung (A3) „Nordwalde Z1" mit veränderter Ausführungsplanung zur Zulassung eingereicht. Der Antrag befindet sich derzeit in der Vorprüfung bei der Bezirksregierung Arnsberg.
08.04.2011: Die Wasserversorger des Münsterlandes machen auf die potentielle Gefährdung der Grundwasservorkommen aufmerksam:
29.03.2011: Nach der Pressemitteilung der Bezirksregierung Arnsberg hat Exxon Mobil den Wasserrechtsantrag jetzt gestellt. Die Bearbeitung werde jedoch zurückgestellt, bis die Ergebnisse eines Gutachtens zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten vorliegen:
25.03.2011: Die Ergebnisse - insbesondere auch die Video-Mitschnitte - des Expertenfachgesprächs vom 23. März in Dortmund sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg abrufbar:
Genehmigungsbehörde für die Erkundungsbohrungen ist die Bezirksregierung Arnsberg nach bergrechtlichen Vorschriften. Die Entscheidung über die wasserrechtliche Erlaubnis, die im Rahmen der Erkundungsbohrungen erforderlich ist, hat die Genehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Steinfurt zu treffen.
- Wasserwirtschaftliche Anforderungen des Kreises Steinfurt (PDF, 302 KB)
- ergänzende wasserwirtschaftliche Anforderungen vom 08.03.2011 (PDF, 299 KB)
- Bericht der Landesregierung vom 11.02.2011 (PDF, 620 KB)
Informationen der Bezirksregierung Arnsberg (Genehmigungsbehörde)
Informationen des Antragstellers Exxon Mobil
Informationen der Interessengemeinschaft "Gegen Gasbohren"
Ihr Kontakt bei uns im Kreishaus
Kontakte:
Heinz Wieching
- Telefon:
- 0 25 51/69 25 55 o. 0 54 82/70 34 53
- E-Mail:
- heinz.wieching@kreis-steinfurt.de
- Adresse:
- Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt


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