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Abfall
Grundsätzlich sollen Abfälle zunächst vermieden werden. Abfälle, die nicht vermieden werden können, müssen getrennt und - soweit möglich - wiederverwertet werden. Nicht verwertbare Abfälle müssen behandelt und dann umweltverträglich beseitigt werden.
Der Kreis Steinfurt ist gesetzlich verpflichtet, die im Kreisgebiet anfallenden Abfälle zu verwerten oder zu beseitigen.
Entsorgungsgesellschaft Steinfurt mbH (egst)
Seit 1993 hat der Kreis Steinfurt die Entsorgungsgesellschaft Steinfurt mbH (egst) mit der Entsorgung der Abfälle umfassend beauftragt. Dabei handelt es sich um eine 100%ige Tochtergesellschaft des Kreises Steinfurt.
Haushaltsabfälle
Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden hingegen haben die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungseinrichtungen des Kreises abzuliefern. Bei Fragen zur Vermeidung und Verwertung von Haushaltsabfällen wenden sie sich bitte an Ihre Abfallberaterinnen und Abfallberater vor Ort. Das gilt insbesondere für:
- Bioabfälle
- Altpapier
- Altglas
- Leichtverpackungen (Gelber Sack/Tonne)
- Elektro- und Elektronikgeräte
- schadstoffhaltige Abfällen (Sondermüll) und
- Restabfälle (Haus- und Sperrmüll)


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