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Grenz- und Abstandsmaße
Grenz- und Abstandsmaße
werden
- für einen Lageplan zum Baugesuch
- bei Grenzstreitigkeiten oder
- wenn ein Zaun oder eine Hecke auf eine vorhandene Grenze gesetzt werden soll
benötigt.

Unter Grenz- bzw. Abstandsmaße versteht man den geradlinigen Abstand zwischen benachbarten Grenzpunkten oder den Abstand einer Hausecke zur Grundstücksgrenze. Der Abstand gibt die horizontale und nicht die schräge Entfernung an.
Grenz- und Abstandsmaße werden in einem beglaubigten Kartenauszug ausgegeben. Erforderlich ist eine Auswertung und Beurteilung der Qualität des Katasterzahlenwerks, welches tlw. bis in das 19. Jahrhundert zurückreicht.
Wozu eigenen sich Grenzmaße - und wozu nicht?
Mit Grenzmaßen haben Sie die Möglichkeit, nicht mehr sichtbare Grenzzeichen selbst aufzusuchen. Bei fehlenden Grenzzeichen sind die Maße zu Bau- und Planungszwecken, insbesondere in Fällen grenznaher Bauwerke (z.B. Garagen, Mauern, Zäune) nur bedingt geeignet. Sie können eine exakte Grenzvermessung, ausgeführt durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Ihr Vermessungs- und Katasteramt, nicht ersetzen. Sichere Grenzen sind jedoch eine Voraussetzung für eine gute Nachbarschaft.


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