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Preisliste

Bescheinigungen

Grenzbescheinigungen, Entfernungsbescheinigungen, Identitätsbescheinigungen

nach Zeitaufwand

Auszüge aus der Liegenschaftskarte

Analoge Auszüge / PDF- Dokumente

  • DIN A 4 / A 3  20,00 Euro
  • DIN A 2 bis A 0  40,00 Euro  

Digitale Auszüge

Gebühr ist abhängig von der Informationsmenge (Anzahl Flurstücke und Gebäude),

  • je Datensatz Flurstück  1,80 Euro, Mengenrabatt ab 1.001 Flurstück
  • je Datensatz Gebäude  1,80 Euro, Mengenrabatt ab 1.001 Gebäude

und dem Datenformat

  • NAS   100 %
  • Shape   90 %
  • DXF   50 %
  • Tiff   25%

Mindestgebühr 50,00 Euro

Grenz- und Abstandsmaße

werden nach Zeitgebühr abgerechnet. Der beglaubigte Kartenauszug wird nach DIN-Format abgerechnet und die Beglaubigung pauschal mit 10 Euro in Rechnung gestellt.

Auszüge aus den Personen- und Bestandsdaten

Standardauszüge

  • Flurstücks- und Eigentümernachweis  10,00 Euro
  • Grundstücksnachweis   10,00 Euro  
  • Bestandsnachweis  20,00 Euro

Auswertungen des Liegenschaftsbuches - digital

Gebühr ist abhängig von der Informationsmenge (Anzahl Flurstücke),

  • je Datensatz Flurstück  0,90 EUR, Mengenrabatt ab 1.001 Flurstück

Deutsche Grundkarte 1:5.000

Analoge Auszüge / PDF- Dokumente  

  • DIN A 4 / A 3  15,00 Euro
  • DIN A 2 bis DIN A 0  30,00 Euro

Digitale Auszüge

Georeferenzierte Rasterdaten im TIFF-Format

je angefangene qkm 7,50 Euro, Mengenrabatt ab 501 qkm, Mindestgebühr 50,00 Euro

Historisch gewordene Dokumente des Liegenschaftskatasters

100 % der entsprechenden Gebühr

Gebäudeeinmessung

Grundgebühr nach Normalherstellungskosten 2000

  • bis 25.000 EUR 300 Euro
  • bis 75.000 EUR 480 Euro
  • bis 300.000 EUR 830 Euro
  • bis 600.000 EUR 1.350 Euro
  • bis 1.000.000 EUR 2.100 Euro

Auskunft über Gebühren für Normalherstellungskosten über 1 Million Euro sowie über eventuelle Zuschläge oder Ermäßigungen können Sie bei uns oder den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erhalten.

Vermessungen von Grenzen (Teilung, Sonderung, Grenzvermessung etc.)

Auskunft über Gebühren sowie über eventuelle Zuschläge oder Ermäßigungen können Sie bei uns oder den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erhalten.

 

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