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Schulamt für den Kreis Steinfurt

Das Schulamt für den Kreis Steinfurt ist die untere staatliche Schulaufsichtsbehörde im Kreis und wird gemeinsam geleitet

  • vom Landrat des Kreises Steinfurt auf der verwaltungsfachlichen Seite und
  • von den für die unterschiedlichen Regionen und Schulformen zuständigen Schulaufsichtsbeamten für die schulfachliche Seite.

Zum Dienstbereich der schulfachlichen Seite gehören insbesondere die pädagogischen, unterrichtsfachlichen, schul- und unterrichtsorganisatorischen Angelegenheiten sowie die schulfachlichen Angelegenheiten einschließlich der dienstrechtlichen Entscheidungskompetenz.

Zum Dienstbereich der verwaltungsfachlichen Seite gehören die sonstigen rechtlichen, insbesondere die beamten-, tarif-, besoldungsrechtlichen Angelegenheiten (aber nur für Grundschulen) sowie die verwaltungs-, schüler- und haushaltsrechtlichen Angelegenheiten (hier im Bereich der Grund-, Haupt- und Förderschulen).

Zum gemeinsamen Dienstbereich zählen die Leitung des Schulamtes und solche Aufgaben, die sowohl den schulfachlichen als auch den verwaltungsfachlichen Bereich betreffen.

 

 

 

 

Weiterführende Informationen

 

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