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Schwerbehinderung und Ausweis

In unserem Grundgesetz heißt es : "Niemand darf wegen seiner Behinderungen benachteiligt werden." ( Artikel 3, Absatz 3, Satz 2).

Das bedeutet, das Menschen mit Behinderungen selbständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen sollen.

Aus diesem Grund können behinderte Menschen staatliche Leistungen erhalten, um die Folgen einer Behinderung zu mildern.

Antrag bzw. Änderungsantrag
auf Feststellung eines Grades der Behinderung, auf Feststellung von Merkzeichen und auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.

 

Das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertengesetz § 69 SGB IX

Seit dem 01. Januar 2008 ist der Kreis Steinfurt für die Feststellung von Behinderungen sowie für die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen zuständig.

 

"Wir sind für Sie da!"

  • montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.30 Uhr
  • sowie freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr

Sachgebietsleiter: Herr Reinhard Barnow, Tel.: 0 25 51/ 69 29 63

Arbeitsgruppenleiter: Herr Manfred Groß, Tel.:  0 25 51/ 69 29 58

 

Zuständigkeit des/der Sachbearbeiter/in nach Buchstaben

 
BuchstabenbereichSachbearbeiter/inZimmerTel.:
0 25 51-
A - BRHerr Thorsten Lübbert96669 29 66
BS - FFrau Sabine Glose96969 29 69
G - HEFrau Sabine Feemers97069  29 70
HF - KOOFrau Gabriele Janssen97169 29 71
KOP - MILFrau Karin Golenia95269  29 52
MIM - RETFrau Wilma Holtfrerich95369  29 53
REU - SEZFrau Doris Jerwers95469  29 54
SF - THFrau Martina Wimber95569  29 55
TI - ZFrau Daniela Jasper95669  29 56

 

Weitere Ansprechpartner für das Widerspruchsverfahren und für Nachuntersuchungen:

    

 

 

© : Kreis Steinfurt