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Neuer Fahrzeugschein beziehungsweise neue Zulassungsbescheinigung Teil I
Falls Ihr Fahrzeugschein beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I unleserlich ist, benötigen Sie:
- den unleserlichen alten Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I
- falls der alte Fahrzeugschein bis zum 30.09.2005, das heißt nach altem Recht, ausgestellt wurde, muss zusätzlich der Fahrzeugbrief mitgebracht werden! Grund: Dokumententausch!
- einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
- den letzten HU-Bericht, falls das Fahrzeug älter als drei Jahre ist
Falls Ihr Fahrzeugschein beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen worden ist, benötigen Sie:
- eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige, darin muss aufgeführt sein, dass "der Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ST - ..... gestohlen worden ist"
- falls der alte Fahrzeugschein bis zum 30.09.2005, das heißt nach altem Recht, ausgestellt wurde, muss zusätzlich der Fahrzeugbrief mitgebracht werden! Grund: Dokumententausch!
- den letzten HU-Bericht, falls das Fahrzeug älter als drei Jahre ist
Falls Ihr Fahrzeugschein beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen ist, benötigen Sie:
- einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
- falls der alte Fahrzeugschein bis zum 30.09.2005, das heißt nach altem Recht, ausgestellt wurde, muss zusätzlich der Fahrzeugbrief mitgebracht werden! Grund: Dokumententausch!
- eine vom Halter unterschriebene Verlusterklärung, die mindestens beinhaltet, dass der Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht hinterlegt, sichergestellt, beschlagnahmt oder gepfändet ist. Die Verlusterklärung kann vom Halter auch in der Zulassungsstelle abgegeben werden.
- ein Ausweisdokument des Fahrzeughalters, wenn er nicht persönlich erscheint
- den letzten HU-Bericht, falls das Fahrzeug älter als drei Jahre ist


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