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Rotes Oldtimerkennzeichen

Informationen zu Oldtimerkennzeichen ("ST-07er-Kennzeichen")

Voraussetzung für die Zuteilung des Kennzeichens ist, dass der Tag der Erstzulassung Ihres Fahrzeuges mindestens 30 Jahre zurückliegt. Zudem muss ein besonderes Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder Prüfingenieur vorliegen. Erkundigen sie sich hierzu bitte bei den entsprechenden Prüfstellen für Kraftfahrzeuge. Daneben werden folgende Unterlagen benötigt:

  • formloser Antrag mit persönlichen Daten
  • ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
  • polizeiliches "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde", zu beantragen bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt
  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) für rote Kennzeichen
  • Vorlage des Original-Fahrzeugbriefes/Zulassungsbescheinigung Teil II mit Abmeldebescheinigung/Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldevermerk
  • das oben beschriebene besondere Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit § 2 Nummer 22 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
  • bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II: Vorlage des Eigentumsnachweises und in der Regel ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Zur Vermeidung von Wartezeiten ist immer eine Terminabsprache bei der erstmaligen Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens zu empfehlen!

Bei Fragen zu Änderungen der Regelung für Oldtimer ab dem 01.03.2007 wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle Steinfurt (Telefon: 0 25 51/69 20 48)!

 

Hinweise:

Folgende Fahrten können mit roten Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge durchgeführt werden:

  • Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes dienen
  • An- und Rückfahrten zu diesen Veranstaltungen
  • Prüfungs- Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge

Über diese Fahrten ist ein Fahrtennachweis zu führen!

 

 

© : Kreis Steinfurt