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Bußgeld

Informationen der Bußgeldstelle

Verwarnung und Bußgeldbescheid

Verkehrsordnungswidrigkeiten können mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld geahndet werden.

 

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen einen Bußgelbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung  Einspruch einlegen.

 

Der Bußgeldkatalog

Im Bußgeldkatalog ist festgelegt, wie hoch die Verwarnung oder die Geldbuße für eine begangene Verkehrsordnungswidrigkeit festzusetzen ist.

 

Das Fahrverbot

Bei groben Verstößen gegen die Verkehrsregeln ist ein Fahrverbot anzuordnen.

 

Voreintragungen im Verkehrszentralregister

Voreintragungen im Verkehrszentralregister sind zu berücksichtigen.

 

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Bußgeldstelle

 

 

 

Leiterin der Bußgeldstelle:

Ihr Kontakt bei uns im Kreishaus

Kontakte:

Gabriele Nagelschmidt

Telefon:
0 25 51/69 23 51
E-Mail:
gabriele.nagelschmidt@kreis-steinfurt.de
Adresse:
Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
 

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