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Fahrerlaubnisklassen

Fahrerlaubnisklassen
Fahrerlaubnis-klasseFahrzeugartweitere BedingungenMindestalter
AKrafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)

während der ersten zwei Jahre: Bis 25 Kilowatt Leistung und  bis 0,16 kW Leistung je kg Leergwicht

Bewerber, die bereits 25 Jahre alt sind oder während dieser Frist werden, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben

18
A1Leichtkrafträder
  • bis 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis elf Kilowatt Leistung
  • weitere Einschränkungen (zum Beispiel Höchstgeschwindigkeit) sind möglich
  • bei über 80 km/h beträgt das Mindestalter 18 Jahre
16 oder 18
BPkwbis 3.500 Kilogramm und bis acht Sitzplätze (ohne Führersitz) und Anhänger bis 750 kg oder Anhänger bis Leermasse des Zugfahrzeugs / zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht über 3.500 kg18
BEPkwund Anhänger über 750 kg18
CLkwmehr als 3.500 kg und Anhänger bis 750 kg18
CELkwLastzüge und Sattelkraftfahrzeuge 
C1Lkwbis 7.500 kg und Anhänger bis 750 kg18
C1ELkw
  • Lkw bis 7.500 kg und Anhänger über 750 kg
  • Kombination bis 12.000 kg und Anhänger bis Leermasse Lkw
18
DBussemehr als acht Sitzplätze (ohne Führersitz) und Anhänger bis 750 kg21
DEBusseund Anhänger über 750 Kilogramm21
D1Bussebis 16 Sitzplätze (ohne Führersitz) und Anhänger bis 750 kg21
D1EBusse
  • Bus bis 16 Sitzplätze (ohne Führersitz) und Anhänger über 750 kg
  • Kombination bis 12.000 kg und Anhänger bis Leermasse Bus
  • Anhänger darf nicht zur Personenbeförderung verwendet werden
21
EAnhängerKraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern über 750 kg
Ausnahme: B
 
Fahrelaubnisklassen außerhalb der EG-Führerscheinrichtlinie
MKleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotorbis 50 Kubikzentimeter und bis 45 km/h16
Sdreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeugebis 50 ccm, bis 45 km/h, bis vier Kilowatt, bis 350 kg16
L
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • bis 25 km/h und Anhänger
  • bis 32 km/h mit Anhänger bis 25 km/h
16
T
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (bei über 40 km/h gilt das Mindestalter 18 Jahre)
  • bis 40 km/h und Anhänger
  • bis 60 km/h und Anhänger
16 oder 18
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen
(bei Beschränkung des Ausweises auf Krankenkraftwagen beträgt das Mindestalter 19 Jahre)
21 oder 19
 

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