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Kennzeichenverlust oder Kennzeichendiebstahl
Ihre amtlichen Kennzeichenschilder sind verloren gegangen oder gestohlen worden.
Hinweis:
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder muss Ihr Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Das geschieht auch zu Ihrem eigenen Schutz, da ansonsten das oder die Kennzeichen missbräuchlich verwendet werden könnte oder könnten. Beim Verlust oder Diebstahl von nur einem Kennzeichen ist das noch vorhandene Kennzeichen mitzubringen.
Sie bekommen deshalb ein neues Kennzeichen zugeteilt beziehungsweise können sich gegen eine zusätzliche Gebühr ein neues Wunschkennzeichen aussuchen. Das bisherige Kennzeichen wird wegen des Verlustes oder Diebstahls für 10 Jahre gesperrt.
Falls Ihnen ein amtliches Kennzeichenschild oder beide amtlichen Kennzeichenschilder gestohlen wurden, benötigen Sie:
- eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige. Darin muss aufgeführt sein, "dass und welche Kennzeichenschilder für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ST - ....., wann ..... gestohlen wurden"
- einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
- Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II und Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
- den Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
Falls Ihnen ein oder beide amtlichen Kennzeichenschilder verloren gegangen ist oder sind, benötigen Sie:
- einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
- eine Erklärung über den Verlust des beziehungsweise der Kennzeichenschilder. Diese Erklärung ist vom Fahrzeughalter persönlich schriftlich abzugeben. Die Verlusterklärung muss mindestens beinhalten, dass das oder die Kennzeichenschilder nicht als Sicherheit hinterlegt, beschlagnahmt, sichergestellt oder gepfändet ist oder sind. Diese Erklärung kann vom Halter auch in der Zulassungsstelle abgegeben werden.
- Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II und Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
- den Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung, soweit gesetzlich vorgeschrieben


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