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Makler Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeit

Wer ohne Erlaubnis als Makler oder Bauträger beziehungsweise Baubetreuer tätig wird, handelt ordnungswidrig.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

 

© : Kreis Steinfurt