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Gewerbeangelegenheiten

Für die allgemeinen gewerberechtlichen Angelegenheiten (Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen oder -abmeldungen) ist die Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsämter Ihrer Stadt bzw. Gemeinde gegeben. Bei Fragen aus diesem Bereich wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Der Kreis Steinfurt erteilt Personen, die

  • Immobilien
  • Darlehen vermitteln möchten oder als
  • Bauträger
  • Baubetreuer auftreten möchten, eine Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung (Maklererlaubnis)

Weiterhin obliegt dem Kreis Steinfurt als Kreisordnungsbehörde, unzuverlässigen Gewerbetreibenden die weitere Ausübung des Gewerbes zu untersagen (Gewerbeuntersagung).

Nähere Infos zur Makler- und Bauträgerverordnung erhalten Sie hier.

Den "Kleinen Ratgeber für handwerkliche Gewerbeanmeldungen" erhalten Sie hier.

 

Ihr Kontakt bei uns im Kreishaus

Kontakte:

Martin Lücker

Telefon:
0 25 51/69 25 20
E-Mail:
martin.luecker@kreis-steinfurt.de
Adresse:
Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
 

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