Navigation:
Die neue Trinkwasserverordnung
Die neue Trinkwasserverordnung - Legionellenmessung im Warmwasser
Am 13.12.2012 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten.
Die Folge: Viele vermietete, gewerblich genutzte und öffentliche Gebäude sind nun untersuchungspflichtig bezüglich Legionellen.
Untersucht werden muss, wenn:
- mehr als 2 Wohneinheiten von einer Warmwasseranlage versorgt werden und Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sind, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (z.B. Badewannen mit Brausen), sowie
- entweder der Warmwasserspeicher über 400 Liter enthält oder
- mindestens eine Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle mehr als 3 Liter Leitungsinhalt enthält. Bei der Berechnung zählt die zum Speicher rückführende Leitung (Zirkulation) nicht mit. Fragen zum Leitungsinhalt beantwortet Ihnen Ihr Installateur.
Die untersuchungspflichtigen Objekte müssen dem Gesundheitsamt nun nicht mehr angezeigt werden.
Vermietete und gewerbliche Objekte müssen alle 3 Jahre untersucht werden, öffentliche Gebäude jährlich. Die Untersuchung ist ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt durchzuführen. Wenn in öffentlichen Gebäuden über 3 Jahre gute Ergebnisse erzielt wurden, kann mit dem Gesundheitsamt ein längeres Untersuchungsintervall vereinbart werden.
Nur Laborergebnisse mit mehr als 100 Legionellen müssen dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.
Damit die Untersuchung stattfinden kann, sind Zapfmöglichkeiten für Wasserproben am Warmwasserspeicher-Austritt, sowie, wenn vorhanden, am Warmwasserspeicher-Eintritt (Zirkulation) erforderlich. Sind diese noch nicht vorhanden, müssen sie installiert werden.
Untersuchungen auf Legionellen können akkreditierte Wasserlabors durchführen. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Labors aus NRW:
http://www.lanuv.nrw.de/analytik/trinkw_rv/tw_ustellen.htm
Sie können aber auch in anderen Bundesländern gelistete Labors beauftragen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.dvgw.de
Die wichtigste Maßnahme gegen Legionellen: Ausreichende Temperatur !
Untersuchungspflichtige Anlagen müssen eine Speichertemperatur von über 60°C haben, nur kurzzeitige Unterschreitungen sind zulässig. In den Leitungen muss die Temperatur regulär über 55°C betragen. Da Legionellen derart hohe Temperaturen nicht vertragen, wird damit das Legionellenwachstum verhindert (siehe DVGW-Arbeitsblatt W551).
Ihr Kontakt bei uns im Kreishaus
Kontakte:
Bertold Friederichs
- Telefon:
- 0 25 51/69 28 24
- E-Mail:
- bertold.friederichs@kreis-steinfurt.de
- Adresse:
- Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt


Seitenanfang