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Schweinegrippe (Neue Grippe)
Die Impfung mit dem Impfstoff Pandemrix® wird von Betriebsärzten und vielen niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Für Schwangere steht der Impfstoff CLS H1N1 Pandemic Influenza Vaccine® zur Verfügung. Er wird nur in gynäkologischen Praxen angewendet.
Schwangere sollten aber den behandelnden Frauenarzt fragen.
Zur allgemeinen Impfung:
Vor der telefonischen Vereinbarung eines Impftermins sollten sich Patienten von Ihrem behandelnden Arzt beraten lassen. Zu empfehlen ist auch, den unten verlinkten "Aufklärungsbogen Pandemrix" und das "Einverständnis Impfung Influenza A" durchzulesen.
Die Impfung kann jedem ab einem Alter von 6 Monaten angeboten werden.
Der Impfstoff kann von jedem Arzt beim Gesundheitsamt mit dem unten stehenden Formular "Bestellformular Pandemrix ST" angefordert werden. Er kann im Kühlschrank längere Zeit aufbewahrt werden. Erst nach Anmischung aus den beiden Komponenten muss er innerhalb von 24 Stunden verbraucht werden. Weiter unten finden Sie weitere Informationen für impfende Ärzte.
Aufklärungsbogen Pandemrix (pdf 48 kb)
Einverständnis Impfung Influenza A (pdf 68 kb)
Bestellformular Pandemrix ST (pdf 31 kb) !!!Bitte neuen Bestellschluss beachten !!!
Ausfüllanleitung Verordnungsblatt Impfstoff und Infos zur Chargen-Nr. (pdf 723 kb)
Information für niedergelassene Ärzte
Weitere Informationsmaterialien finden Sie unter www.bzga.de
Hier Informationen zum Impfstoff für Schwangere:
Bestellformular CSL H1N1 Pandemic Influenza Vaccin2 (pdf 23 kb)
Bedruckungsanleitung Rezept Sprechstundenbedarf (pdf 300 kb)
Gebrauchsinformation zum Impfstoff für Schwangere (pdf 412 kb)
Fachinformation zum Impfstoff für Schwangere (pdf 47 kb)
Einverständniserklärung (pdf 68 kb)
Fragen und Antworten:
- Darf man sich impfen lassen, wenn man erkältet ist?
Nein, man sollte die Impfung verschieben, bis die Erkältung vorüber ist. - Welcher Abstand muss zwischen der Impfung gegen die übliche saisonale Grippe und die Neue Grippe eingehalten werden?
Es sind keinerlei Abstände einzuhalten. Um aber nicht die Nebenwirkungen gleichzeitig zu verspüren, sollten einige Tage dazwischen liegen. - Sollte zuerst gegen die saisonale oder die Neue Grippe geimpft werden?
Zuerst sollte gegen die Neue Grippe geimpft werden. Grund: Diese Krankheit ist jetzt zu erwarten, die saisonale Grippe erst später. - Wann tritt die Wirkung der Impfung ein?
Spätestens nach drei Wochen. - Können auch Kinder geimpft werden?
Ja, Kinder ab 6 Monaten können geimpft werden. - Können stillende Frauen geimpft werden?
Ja, das ist möglich. - Muss Praxisgebühr gezahlt werden?
Nein, Praxisgebühr wird nicht erhoben. - Wie werden die Impfungen bei Privatpatienten abgerechnet?
Sie werden gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet. - Wie viele Impfungen sind nötig?
Eine einmalige Impfung reicht in allen Altersgruppen aus (bis 9 Jahren mit der halben Erwachsenendosis). - Kann trotz einer Hühnereiweißallergie geimpft werden?
Nur dann, wenn dies bisher nicht zu lebensbedrohlichen Zuständen geführt hat. Aber es sollte mit Vorsicht geimpft werden. - Warum sollen sich Schwangere überhaupt impfen lassen?
In der Schwangerschaft ist das Immunsystem weniger aktiv, damit keine Abwehrstoffe gegen das Kind gebildet werden. Leider hat das zur Folge, dass die Mutter sich schlecht gegen Krankheitserreger wehren kann. Bei einer Ansteckung mit der Schweinegrippe kann es deshalb zu sehr schweren Erkrankungen mit lebensbedrohlichen Lungenentzündungen kommen. - Wird es einen speziellen Impfstoff für Kinder geben?
Nein, das ist nicht geplant. - Warum ist es so wichtig, dass sich Ärzte und Pflegekräfte impfen lassen?
Damit sie keine Viren auf ihre Patienten übertragen. Bei ihnen kann es zu schlimmen Komplikationen kommen. - Wie lang sollte man nach der Impfung in der Impfstelle bleiben?
Mindestens 5 Minuten, da es in seltenen Fällen zu Schwindel und kurzer Ohnmacht kommen kann. - Wie sehen die Nebenwirkungen der Impfung aus?
Man muss damit rechnen, dass man sich zumindest zwei Tage schlecht fühlt und Kopfschmerzen hat. Dies sollte man bei der Festlegung des Impftermins berücksichtigen. - Wie sieht die Impfempfehlung aus?
Die Impfung ist für jedermann ab 6 Monaten empfohlen. - Sollen eigentlich auch Personen geimpft werden, die die Schweinegrippe schon durchgemacht haben?
Ja, auch sie sollen geimpft werden. Denn der durch die Krankheit erworbene Schutz ist vermutlich schlechter als der, den die Impfung hervorruft. Außerdem soll die Impfung auch gegen leicht abgewandelte Erreger wirken. - Hat sich der Erreger der Neuen Grippe bereits verändert, so dass eine gefährliche Form der Pandemie bevorsteht?
Nein, der Erreger ist bis heute hinsichtlich seiner Gefährlichkeit unverändert. Allerdings gibt es Erreger, die nicht mit Tamilfu© bekämpft werden können und Erreger, die die Lunge möglicherweise stärker befallen. - Darf trotz einer Behandlung mit Marcumar geimpft werden?
Grundsätzlich schon. Es darf dann aber nicht in den Muskel injiziert werden. Der Impfstoff würde in diesem Fall unter die Haut gespritzt. Der Arzt muss entscheiden, ob der mögliche Nutzen dieser Impfung das Risiko von Blutungen überwiegt. - Wie verbreitet ist die Schweinegrippe eigentlich?
Etwa 50% derjenigen, die mit Rachenentzündung oder Husten in eine Arztpraxis kommen, haben die Schweinegrippe. Info unter www.influenza.rki.de - Muss eine Praxis eigentlich einen Vertrag unterschreiben, wenn sie impfen möchte?
Nein, dass ist nicht nötig. - Gibt es eine Möglichkeit, den PCR Test beim Gesundheitsamt machen zu lassen?
Nein, diese Möglichkeit gibt es nicht. - Müssen Kontaktpersonen zu hause bleiben?
Grundsätzlich nicht. Aber: Wenn diese beruflich engen Kontakt zu empfindlichen Menschen haben (z. B. in der Pflege), sollten sie den Betriebsarzt um Rat fragen. Anzuraten ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei engem Kontakt für ca. 5 Tage. - Wie rechnen die Ärzte ab, die nicht der KVWL angeschlossen sind, aber auch keine Betriebsärzte sind?
Diese schicken dem Gesundheitsamt am Ende eines Quartals die Zahl der Impfungen unter dr.detlef.schmeer@kreis-steinfurt.de. Das Gesundheitsamt erhält vom Impffonds des Landes das Geld und leitet es den Ärzten zu. - Sollten ungeimpfte schwangere Lehrerinnen weiterhin mit Schülern arbeiten?
Da die Verbreitung des Erregers auch unter Schülern sehr hoch ist, wird davon abgeraten. - Wie sind die Berichte über Nebenwirkungen des Impf-Verstärkerstoffes Squalen zu bewerten?
Hierzu gibt es sehr gute Informationen beim Paul-Ehrlich-Institut - Sollte bei Verdachtsfällen eigentlich immer ein Virustest gemacht werden?
Nein. Dieser kommt nur in besonderen Fällen in Frage. Z. B. bei ungewöhnlich schwerer Erkrankung oder bei zusätzlichen gesundheitlichen Problemen. Information für Ärzte hierzu bei der KVWL - Sollten Kranke eigentlich immer Tamiflu© nehmen?
Nein. Nur dann, wenn die Krankheit einen gefährlichen Verlauf nehmen könnte. Aber dann muss innerhalb von 48 Stunden nach Krankheitsbeginn mit der Einnahme angefangen werden. - Darf Impfstoff, der kurzzeitig gefroren war, noch verwendet werden?
Nein, er muss verworfen werden. - An wen müssen Ärzte ungewöhnliche Nebenwirkungen der Impfung melden?
An das Gesundheitsamt mit diesem Formular - Welche Nebenwirkungen der Impfung wurden beobachtet?
Sie sind hier aufgeführt - Warum wird die Neue Grippe von vielen Experten so wichtig genommen, wo doch die meisten Erkrankten schon nach kurzer Zeit wieder völlig gesund sind?
In anderen Ländern (z. B. Kanada) mussten viele junge Leute mit schwerwiegenden Grunderkrankungen schon zu Beginn der Pandemie auf Intensivstationen behandelt werden. Dazu soll es bei uns nicht kommen. - Überträgt sich bei der Impfung einer stillenden Frau der Schutz über die Muttermilch?
Ja, die Abwehrstoffe werden auf das Kind übertragen.
Hinweis zum Meldeverfahren für Ärzte
Meldeformular für Ärzte (pdf 87 kb) (Fax Nr. 0 25 51 / 69 28 60)
Empfehlungen zur Minderung der Folgen der Neuen Grippe
Link zum Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Link zum Bundesministerium für Gesundheit
Link zu Informationsmaterial für Schulen und Kindergärten
Informationsblätter in verschiedenen Sprachen
Bei allen Fragen steht Ihnen das Gesundheitsamt gerne zur Verfügung:
0 25 51 / 69 28 20
Hier noch einige Informationen zur Schweingrippe:
Derzeit breitet sich die Schweinegrippe allmählich in der gesamten Bevölkerung aus.
Darum ist die Impfung besonders wichtig. Schützen kann man sich vor einer Ansteckung aber auch dadurch, dass man Abstand hält, wenn man Personen begegnet, die husten, niesen oder Fieber haben. Man kann auch selbst Erreger ausscheiden, ohne es zu wissen. Deshalb sollte man nicht in die Hand husten, sondern in ein Taschentuch, oder, wenn man keines hat, in den Ärmel. Dann bleiben die Hände sauber. Beim Husten sollte man natürlich größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten und sich abwenden.
Erster Verdacht - was tun?
Doch was tun, wenn plötzlich doch Krankheitssymptome auftauchen? Zu den typischen Krankheitsanzeichen der „Neuen Grippe" gehören Fieber oder Schüttelfrost, Schnupfen oder verstopfte Nase, Halsschmerzen, Husten oder Atemnot und auch Muskel-, Glieder- und Kopfschmerzen. Wer bei sich mehrere Symptome bemerkt, sollte vor allen Dingen Ruhe bewahren und einige wichtige Verhaltensregeln beachten. Denn die „Neue Grippe" hat einen deutlich komplikationsärmeren Krankheitsverlauf als die jährlich wiederkehrende saisonale Grippe.
Der Weg zum Hausarzt
Den Hausarzt sollten Betroffene möglichst beim ersten Anruf auf den eigenen Verdacht hinweisen. So kann die Praxis entsprechend vorbereitet werden. Für den Weg zum Arzt sind das eigene Auto oder auch ein Taxi erste Wahl. Öffentliche Verkehrsmittel sollten nicht benutzt werden. Auch wenn die Betroffenen selbst nur leichte Symptome spüren - sie können gerade im öffentlichen Raum auch Risikogruppen wie beispielsweise chronisch Kranke oder auch Schwangere und Säuglinge gefährden. Deshalb sollte man im Falle einer Erkrankung den Kontakt mit anderen Menschen so weit wie möglich meiden.
Was passiert beim Arzt?
Hat auch der Arzt den Verdacht, dass es sich bei einer Erkrankung um die Neue Grippe handelt, wird er eine Behandlung mit Bettruhe und fiebersenkenden Mitteln vorschlagen. Ob eine Behandlung mit speziellen Medikamenten oder in schweren Fällen eine Krankenhausbehandlung notwendig ist, entscheidet der Arzt. Ebenfalls entscheidet er, ob eine spezielle Untersuchung auf das Neue Influenza-Virus A H1N1 gemacht wird.
Tatsächlich Neue Grippe - was nun?
Bestätigt sich der Verdacht auf Neue Influenza, darf der Erkrankte erst dann wieder das Haus verlassen, wenn das Fieber vorbei ist und er einen weiteren Tag abgewartet hat. Er sollte sich 7 Tage lang von Risikogruppen (chronisch Kranke oder auch Schwangere und Säuglinge) fernhalten.


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