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Lebensmittel
Betriebe der Fleischwirtschaft sowie Kühl- und Gefrierhäuser werden überwacht. Darüber hinaus wird aber auch die Personal- und Betriebshygiene in den übrigen Bereichen der Lebensmittelwirtschaft wie Metzgereien, Bäckereien, Speisegaststätten, Krankenhäusern, Altenheimen, Supermärkten regelmäßig überprüft.

Ziel der Überwachung ist:
1. der wirksame Schutz des Verbrauchers vor möglichen Gefahren der Gesundheit durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel;
2. die Sicherheit vor Übervorteilung, Irreführung und Täuschung im Verkehr mit Lebensmitteln.
des Landes Nordrhein-Westfalen zu Produkten bei denen kürzlich durch die amtliche Lebensmittelüberwachung sowie die amtliche Futtermittelüberwachung mögliche Gesundheitsrisiken festgestellt oder die vom Hersteller oder Vertreiber zurückgerufen worden sind.
Weiterführende Informationen
- LEBENSMITTELSICHERHEIT Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union
- Infos zu Lebensmittelzusatzstoffen
- Infos vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BFR)
- Infos vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Ihre Rechte als Verbaucher Infos der EU
- EUFIC Das Europäische Informationszentrium für Lebensmitel
- Ernährungsportal NRW
- CLEWA; Die schlaue Suchmaschine für Verbraucher
Kontakt
0 25 51/69 29 33Kreishaus Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
Dr. Barbara Biallas-WiegnerTelefon:
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Evelin ThierTelefon:
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