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Selbsthilfe - Selbsthilfegruppen
Selbsthilfe - Selbsthilfegruppen
Förderung von Selbsthilfegruppen im Kreis Steinfurt
Leistungsträger und Rechtsgrundlagen
Die Förderung der Selbsthilfe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich sowohl die öffentliche Hand als auch die Sozialleistungsträger durch Unterstützung von Projekten und Selbsthilfestrukturen beteiligen sollen.
Für die öffentliche Hand ergibt sich die Beteiligung aus dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖDGD). Darin ist die Selbsthilfeförderung als freiwillige Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes festgelegt. Die Arbeit der im Gesundheitsbereich tätigen, in ihrer Zielsetzung und Aufgabendurchführung freien Selbsthilfegruppen, soll gefördert werden. Mit ihren Vereinigungen und Zusammenschlüssen soll zusammengearbeitet werden.
Die Verantwortung der Sozialleistungsträger ergibt sich u.a. aus dem Sozialgesetzbuch (SGB). Die gesetzlichen Krankenkassen fördern demnach die gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und deren Kontaktstellen auf Basis der „Gemeinsamen und einheitlichen Grundsätze der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20 Abs. 4 SGB V vom 10. März 2000." Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen sind Anträge von Selbsthilfegruppen aus dem Kreis Steinfurt nach § 20 c SGB V seit dem 01.01.2008 kassenartenübergreifend an die AOK Regionaldirektion Steinfurt, Borken 48563 Steinfurt zu richten. Dies gilt jedoch ausschließlich für pauschale Förderanträge. Projektbezogene Anträge sind weiterhin bei jeder einzelnen Krankenkasse zu stellen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie aus der Informationsschrift der Regionalen Fördergemeinschaft der Krankenkassen in den Kreisen Steinfurt und Borken.
Durch die Rentenversicherungsträger können als sonstige Leistungen Zuwendungen für Einrichtungen erbracht werden, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern. Bezogen auf den Bereich der Selbsthilfe bedeutet dies, dass von der Rentenversicherung eine Zuwendung nur dann erbracht werden darf, wenn das Vorhaben, für das eine finanzielle Förderung beantragt wird, einen engen Bezug zur Rehabilitation der Rentenversicherung aufweist.
Einzelne Rechtsgrundlagen zum Nachlesen
- § 20c SGB V (pdf-Datei 71 KB)
- Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung gemäß § 20c SGB V ab 01.01.2008 (pdf-Datei 60 KB)
- Informationsschrift der Regionalen Fördergemeinschaft der Krankenkassen in den Kreisen Steinfurt und Borken (pdf-Datei 1,24 MB)
Ziele der Selbsthilfeförderung
Alle Leistungsträger haben das gemeinsame Ziel, freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen (Selbsthilfegruppen) auf örtlicher oder regionaler Ebene, deren Aktivitäten sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten und Behinderungen richten, von denen sie - entweder selbst oder als Angehörige - betroffen sind, zu fördern und zu unterstützen.
Ein bedeutender Wirkungsfaktor der Selbsthilfe ist der Lückenschluss zwischen den Angeboten von Leistungserbringern und Institutionen und den Bedürfnissen der unmittelbar betroffenen chronisch kranken und behinderten Menschen. Wesentlicher Vorzug der Selbsthilfe ist ihre Betroffenenkompetenz, die Akzeptanz bei den Adressaten schafft und niedrigschwellige Beratungs- und Hilfestrukturen ermöglicht.
Aufgaben der Selbsthilfegruppen
Die Arbeit der Selbsthilfegruppen ist nicht auf materielle Gewinnerzielung ausgerichtet sondern vielmehr auf die Verbesserung der persönlichen Lebensqualität und die Überwindung der mit vielen Behinderungen und chronischen Krankheiten einhergehenden Isolation und gesellschaftlichen Ausgrenzung. In der regelmäßigen Gruppenarbeit geben sie Hilfestellung und sind Gesprächspartner für ihre Mitglieder und nach außen. In Abgrenzung zu anderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements richtet sich die Arbeit von Selbsthilfegruppen vor allem auf ihre Mitglieder und ist geprägt von gegenseitiger Unterstützung und Erfahrungsaustausch.
Als Aufgaben sind beispielhaft zu nennen:
- Beratungs- und Informationsleistungen für die eigenen Mitglieder und für Dritte,
- Interessenvertretung im gesundheits- und sozialpolitischen Bereich,
- Herausgabe von Medien zur Information und Unterstützung der betroffenen Menschen sowie der ihnen angeschlossenen Untergliederungen,
- Durchführung von Lehrgängen, Seminaren, Konferenzen und Fachtagungen.
Fördervoraussetzungen
Gefördert werden gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -organisationen, die sich die Prävention und/oder die Rehabilitation bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen zum Ziel gesetzt haben. In Einzelfällen können auch andere Selbsthilfegruppen gefördert werden.
Aufgrund unterschiedlicher Zielsetzungen und Arbeitsfelder ergeben sich zum Teil unterschiedliche Fördervoraussetzungen. Grundsätzlich erfolgt durch den Kreis Steinfurt eine finanzielle Förderung. Die Fördersummen werden individuell festgelegt und sind abhängig von der jeweiligen Bereitstellung von Haushaltsmitteln und der Anzahl der insgesamt eingehenden Förderanträge.
Förderfähig sind insbesondere die Kosten für
- Information, Aufklärung und Beratung der betroffenen Menschen, ihrer Angehörigen oder weiterer Interessierter,
- Qualifizierungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit originären Selbsthilfearbeit stehen, insbesondere für die in der Selbsthilfe ehrenamtlich tätigen Menschen,
- Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen (z.B. Broschüren, Informationsmedien, Seminare, Selbsthilfetage, Fachtagungen),
- Zuschüsse zur Deckung sonstiger Ausgaben der Selbsthilfe, z.B. für Raumnutzung, Büromaterial, Telefongebühren,
- Projektförderung einschließlich anteiliger Personal- und Sachkosten.
Eine Vollfinanzierung der gesamten Selbsthilfearbeit und -strukturen ist nicht möglich. Den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Eigenverantwortung und Solidarität ist Rechnung zu tragen.
Antragsverfahren
Ausgangspunkt der Förderung ist der Bedarf der Antrag stellenden Selbsthilfegruppe. Dieser Bedarf ist inhaltlich zu benennen und auf dem Antragsvordruck transparent zu machen. Anträge sollten bis zum 30.Juni des laufenden Jahres eingereicht sein.
Das Antragsformular steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Es kann mit "Acrobat Reader" direkt am PC ausgefüllt werden. Danach bitte ausdrucken und senden an:
Kreis Steinfurt, Gesundheitsamt, Postfach 1420, 48563 Steinfurt
Spätestens zum 31. März des Folgejahres ist durch Rechnungen oder Belege nachzuweisen, wofür das Geld verwendet wurde. Es genügt ein einfacher Verwendungsnachweis (Jahreskostenplan und Rechnungskopien). Für die Zusendung der Verwendungsnachweise bitte den Vordruck verwenden.
Haben Sie noch Fragen zum Antragsverfahren oder benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung, so wenden Sie sich bitte an die unten angeführte Kontaktperson.
Weitere Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Benötigen Sie neben einer finanziellen Hilfe weitergehende Unterstützungsleistungen, die sich häufig in der Entstehungs- und Stabilisierungsphase von Gruppenneubildungen ergeben oder brauchen sie bei bestimmten Projekten gezielte Unterstützung, so wenden Sie sich bitte an das Netzwerk Selbsthilfe und Ehrenamt in 48282 Emsdetten, Am Markt 2 - 4, Telefon: 0 25 72 / 9 60 16 84, Fax: 0 25 72 / 9 60 16 85, Homepage: www.netzwerkselbsthilfeundehrenamt.de sowie das "Selbsthilfenetz" unter der Adresse. www.selbsthilfenetz.de
Die Wahrnehmung folgender Schwerpunktaufgaben wurden vertraglich an das Netzwerk Selbsthilfe und Ehrenamt in Trägerschaft des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Kreisgruppe Steinfurt - übertragen:
- Beratung und Vermittlung von interessierten BürgerInnen
- Hilfestellung beim Aufbau einer Selbsthilfegruppe
- Unterstützung und Beratung bestehender Gruppen
- Förderung der Kommunikation zwischen den Gruppen
- Kooperation mit Fachleuten
- Förderung des Selbsthilfegedankens durch Öffentlichkeitsarbeit
- Herausgabe eines Selbsthilfeführers bzw. Bereitstellung der entsprechenden Informationen im Internet
Weitere Informationen zum Thema Selbsthilfe
- Selbsthilfenetz" unter der Adresse. www.selbsthilfenetz.de
- AOK-Bundesverband unter der Adresse www.aok-bv.de/gesundheit
- NAKOS unter der Adresse www.nakos.de
- BAG Selbsthilfe unter der Adresse www.bag-selbsthilfe.de
Links zu Selbsthilfegruppen im Kreis Steinfurt:
- Dialyse: Selbsthilfegruppe für Dialysepatienten und Nierentransplantierte Ibbenbüren
- unter: www.dialyse-selbsthilfegruppe-ibbenbueren.de
- Morbus Sudeck: Selbsthilfegruppe Morbus Sudeck in Ibbenbüren
- unter: www.morbus-sudeck-crps.de
- Multiple-Sklerose: Multiple-Sklerose-Selbsthilfe, Gruppe Emsdetten
- unter: www.selbsthilfenetz.de
- Parkinson: Deutsche Parkinson Vereinigung, Regionalgruppe Kreis Steinfurt
- unter: www.parkinson-steinfurt.de
Ein beeindruckendes Bild davon, was Gruppen, Initiativen und einzelne Frauen und Männer für andere tun, konnten sich Landrat Thomas Kubendorff und stellvertretender Landrat Bernhard Hembrock am 22. Oktober 2005 in Stroetmanns Fabrik in Emsdetten verschaffen. An diesem Tag fand der fünfte kreisweite Tag der Selbsthilfe und des bürgerschaftlichen Engagements statt, zu dem das Netzwerk Selbsthilfe und Ehrenamt eingeladen hatte.
Ihr Kontakt bei uns im Kreishaus
Kontakte:
Reinhard Barnow
- Telefon:
- 0 25 51/69 28 47
- E-Mail:
- reinhard.barnow@kreis-steinfurt.de
- Adresse:
- Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt


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