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Gefahrenabwehr
Gefahrenabwehr
Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zum Vermeiden von Gefahren, die von Personen oder Sachen ausgehen und zur Reduzierung einer Gefährdung. Die Gefahrenabwehr soll mit Abwehrmaßnahmen Sicherheit erzeugen und labile Lagen stabilisieren. Sie wird in Deutschland von den Polizei- und Ordnungsbehörden gewährleistet.


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