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Asylangelegenheiten
Politisch verfolgte Ausländerinnen und Ausländer genießen in der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 16a Grundgesetz Asyl. Asylanträge sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen. Das Bundesamt entscheidet ausschließlich über Asylanträge. Es ist nach Maßgabe des Asylverfahrensgesetzes auch für ausländerrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen zuständig. Die Umsetzung der Entscheidungen erfolgt im Kreis Steinfurt durch die Ausländerbehörde Steinfurt sowie für die Stadt Rheine durch die Ausländerbehörde in Rheine.
Ihre direkten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier.
Informationen zum Rückkehrprojekt Kosovo in Deutsch (PDF; 2,1 MB) oder Albanisch (PDF; 2,2 MB). Hilfreiches zu diesem Projekt finden Sie auch auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.


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