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Heilpraktikerwesen

Bereich "Heilpraktiker allgemein"

Bereich "Heilpraktiker (Psychotherapie)

Bereich "Heilpraktiker (Physiotherapie)"

 

Heilpraktiker allgemein

Überprüfung zur Erlangung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung

Beim Gesundheitsamt Steinfurt werden im Jahr zwei Heilpraktikerüberprüfungen durchgeführt. Die aus zwei Teilen bestehende Überprüfung beginnt mit dem schriftlichen Teil jeweils vor den Sommerferien und den Winterferien. Nach Bestehen der schriftlichen Überprüfung wird zum mündlichen Teil eingeladen. Dieser findet in der Regel nach den Ferienterminen statt.

Bei näherem Interesse sind dem verbindlichem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (pdf 14 kb) folgende Unterlagen beizufügen:

  • Tabellarischer Lebenslauf über den schulischen und beruflichen Werdegang sowie Angabe über die Art der Vorbereitung auf die Heilpraktikerüberprüfung
  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (beglaubigt)
  • Nachweis über einen erfolgreichen Abschluss mindestens der Hauptschule oder über einen gleichwertigen Abschluss (beglaubigt)
  • Erklärung über die Niederlassungsabsicht als Heilpraktiker bzw. Heilpraktikerin innerhalb des Kreises Steinfurt nach bestandener Überprüfung (Vordruck finden SIe hier )
  • Erklärung über eine Mitgliedschaft in einem Heilpraktikerverband (gegebenenfalls bitte die vollständige Adresse angeben; Vordruck finden Sie hier )
  • Ärztliches Zeugnis (bei Überprüfungstermin nicht älter als sechs Wochen; Vordruck finden Sie hier )
  • Polizeiliches Führeungszeugnis (bei Überprüfungstermin nicht älter als sechs Wochen) Belegart "0", zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Formlose Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschatliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (bei Überprüfungstermin nicht älter als sechs Wochen, Vordruck finden Sie hier)

Eine Erlaubniserteilung ist nach dem Heilpraktikergesetz nur möglich, wenn die antragstellende Person das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Das polizeiliche Führungszeugnis und das ärztliche Zeugnis, sowie die Erklärung über das gerichtliche Strafverfahren müssen aktuell sein und sollten deshalb frühestens sechs Wochen vor dem Überprüfungstermin eingereicht werden.

Nähere Einzelheiten zur Überprüfung finden Sie auch in dem Auszug aus den Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (Runderlass des Ministeriums für Frauen, JUgend, Familie und Gesundheit vom 18.05.1999 -III B 2-0401.2) Diesen Auszug finden Sie hier.

Bei Rücknahme des Antrages bzw. Verschiebung des Überprüfungstermines sind Verwaltungsgebühren gemäß der allgemeinen Gebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu entrichten.

 

Heilpraktiker  (Psychotherapie)

Zulassung nach § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes zur Ausübung heilkundlich-psychotherapeutischer Tätigkeit ohne Berechtigung nach dem Psychotherapeutengesetz

Beim Gesundheitsamt Steinfurt können im Jahr vier Termine (Februar, Mai, September und Dezember) für Heilpraktikerüberprüfungen im psychotherapeutischen Bereich angesetzt werden. Es handelt sich bei dieser mündlichen Überprüfung um eine Einzelprüfung unter Vorsitz eines Arztes des Gesundheitsamtes, der die erforderlichen Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Psychotherapie besitzt und zwei Vertretern der Heilpraktikerverbände. Sie dauert maximal eine Stunde, wobei das Ergebnis im Anschluss daran mitgeteilt wird.

Bei näherem Interesse sind dem verbindlichen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung heilkundlich-psychotherapeutischer Tätigkeit (pdf 14 kb) folgenden Unterlagen beizufügen:

  • tabellarischer Lebenslauf über den schulischen und beruflichen Werdegang
  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (beglaubigt)
  • Nachweis über einen erfolgreichen Abschluss mindestens der Hauptschule oder über einen gleichwertigen Abschluss (beglaubigt)
  • glaubhafte Versicherung über das ausschließliche Tätigwerden auf dem Gebiet der Psychotherapie und die alleinige Ausübung der Psychotherapie bei Krankheiten oder Leiden
  • Unterlagen/Nachweise über eine Ausbildung, Fortbildung oder Weiterbildung sowie über sonstige Vorbildungen auf dem Gebiet der Psychotherapie oder auf Gebieten mit psychotherapeutischer Aufgabenstellung oder Fachbezüge einschließlich praktischer Tätigkeiten
  • Glaubhafter Beleg darüber (Wohnsitz oder Arbeitsstätte im Kreis Steinfurt), dass Sie sich im Kreis Steinfurt zur Ausübung heilkundlich-psychotherapeutischer Tätigkeit niederlassen (Vordruck finden Sie hier)
  • Erklärung über eine Mitgliedschaft in einem Heilpraktikerverband (Vordruck finden Sie hier )
  • Formlose Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (bei Überprüfungstermin nicht älter als sechs Wochen; Vordruck finden Sie hier )
  • ärztliches Zeugnis (bei Überprüfungstermin nicht älter als sechs Wochen; Vordruck finden Sie hier )
  • polizeiliches Führungszeugnis (bei Überprüfungstermin nicht älter als sechs Wochen; Belegart "0" zur Vorlage an eine Behörde)

Eine Erlaubniserteilung ist nach dem Heilpraktikergesetz nur möglich, wenn die antragstellende Person das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Das polizeiliche Führungszeugnis und das ärztliche Zeugnis, sowie die Erklärung über das gerichtliche Strafverfahren müssen aktuell sein und sollten deshalb frühestens sechs Wochen vor dem Überprüfungstermin eingereicht werden.

Bei Rücknahme des Antrages oder Verschiebung des Überprüfungstermines sind analog zur Regelung bei den allgemeinen Heilpraktikern Verwaltungsgebühren gemäß der allgemeinen Gebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu entrichten.

Weitere Informationen:

Auszug aus den Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 18.05.1999 -III B 2-0401.2

Themenkatalog zur Vorbereitung auf die mündliche Kenntnisüberprüfung.

 

Aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage ist ein entsprechender Antrag nach dem jetzigen Stand schon recht langfristig im Voraus zu stellen.

 

Heilpraktiker (Physiotherapie)  

Zulassung nach § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes zur „Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie"

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 26.08.2009 wurde die Grundlage dafür gelegt, dass es in Zukunft Physiotherapeuten möglich ist, einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur „Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie" zu stellen.

Als Folge dieses Urteils führt das Gesundheitsamt Steinfurt nunmehr für ausgebildete Physiotherapeuten Kenntnisüberprüfungen durch, mit dem Ziel, ihnen eine auf den Bereich der Physiotherapie eingeschränkte Heilpraktiker-Erlaubnis erteilen zu können. Diese eingeschränkte Heilpraktiker-Erlaubnis berechtigt allerdings nicht zur Ausübung von Osteopathie und Chiropraktik.

Bei der Kenntnisüberprüfung handelt es sich um eine mündliche Einzelprüfung unter Vorsitz einer Ärztin des Gesundheitsamtes, die die erforderlichen Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Physiotherapie besitzt und zwei Heilpraktikern. Sie dauert max. eine Stunde, wobei das Ergebnis im Anschluss daran mitgeteilt wird.

Bei näherem Interesse sind dem verbindlichen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung heilkundlich-physiotherapeutischer Tätigkeit folgende Unterlagen beizufügen:

  • Schriftliche verbindliche Anmeldung zur mündlichen Kenntnisüberprüfung (Vordruck finden Sie hier)
  • Tabellarischer schulischer und beruflicher Werdegang
  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (beglaubigt)
  • Beglaubigte Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut/in"
  • Glaubhafte Versicherung über das ausschließliche Tätigwerden auf dem Gebiet der Physiotherapie und die alleinige Ausübung der Physiotherapie bei Krankheiten oder Leiden (Vordruck finden Sie hier)
  • Möglichst Unterlagen/Nachweise über eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung sowie über sonstige Vorbildungen auf dem Gebiet der Physiotherapie oder auf Gebieten mit physiotherapeutischer Aufgabenstellung oder Fachbezüge einschließlich praktischer Tätigkeiten
  • Glaubhafter Beleg darüber (Wohnsitz oder Arbeitsstätte im Kreis Steinfurt), dass Sie sich im Kreis Steinfurt zur Ausübung heilkundlich-physiotherapeutischer Tätigkeit niederlassen werden (Vordruck finden Sie hier)
  • Erklärung über eine eventuelle Mitgliedschaft in einem Heilpraktikerverband (Vordruck finden Sie hier)
  • Ärztliches Zeugnis (Vordruck finden Sie hier)
  • Polizeiliches Führungszeugnis („Belegart 0" zur Vorlage an eine Behörde)
  • Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Vordruck finden Sie hier)

Eine Erlaubniserteilung ist nach dem Heilpraktikergesetz nur möglich, wenn der Antragsteller/in das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Das polizeiliche Führungszeugnis und das ärztliche Zeugnis, sowie die Erklärung über das gerichtliche Strafverfahren müssen aktuell sein und sollten erst 6 bis 8 Wochen vor dem Überprüfungstermin beantragt werden.

Einen Themenkatalog zur Vorbereitung auf die mündliche Kenntnisüberprüfung finden Sie hier.

Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich, eine Rücknahme des Antrages bzw. eine Terminverschiebung hat eine anteilmäßige Gebührenerstattung zur Folge.


 

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