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Sondersignalfahrt- Trainer

Sondersignalfahrt- Trainer

Die Verwendung von Sondersignalen (Blaulicht/ Signalhorn) ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Demnach ist das Einsetzen des Sondersignals auf wenige Ausnahmesituationen beschränkt, um Missbrauch vorzubeugen.

Sondersignal darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um

  • Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden,
  • eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden,
  • flüchtige Personen zu verfolgen oder
  • bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Mit dem Sondersignalfahrt- Trainer (SFT) wird jetzt eine Lücke in der Ausbildung für Fahrten mit Sondersignalen geschlossen.

Mit diesem im Kreis Steinfurt neu instatllierten mobilen Trainingsgerät sollen ausschließlich Situationen trainiert werden, die während einer Einsatzfahrt zu Unfällen führen können.

Das Würzburger Institut für Verkehrswissenschaften (WIVW) hat in langjähriger Entwicklung mit der Bayrischen Polizei eine Vielzahl von Ereignissen (Szenarien) ausgearbeitet mit der eine größere Handlungssicherheit auf Einsatzfahrten mit Sonderrechten trainiert werden kann..

 

Hier kommen Sie zu den Informationsseiten des Sondersignalfahrt- Trainer      

Sondersignalfahrt- Trainer

(pdf 1,47MB)

 

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Telefon:
0 25 51/69 22 92
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bernhard.duesmann@kreis-steinfurt.de
Adresse:
Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
 

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