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Geflügelpest Vogelgrippe

Was ist Geflügelpest? Was ist Vogelgrippe?

Die Geflügelpest wird auch als Aviäre Influenza, als Vogelgrippe und seit 1981 als Hochpathogene Influenza-Virus-Infektion (HPAI) bezeichnet. Der Begriff Vogelgrippe wurde bis vor kurzem völlig gleichbedeutend mit dem Gänseschar überquert eine StraßeBegriff Geflügelpest verwendet. Als Folge der aktuellen Vogelgrippe-Pandemie wird er inzwischen aber immer stärker eingeengt auf den Seuchenzug des Influenza-Subtyps A/H5N1 bezogen. Sie ist eine durch Viren hervorgerufene Tierseuche, von der Hühner, Puten, Gänse, Enten, wildlebende Wasservögel und andere Vögel betroffen sein können. Bei einer Infektion mit den aggressiveren Virusstämmen führt sie meist zum Tod der infizierten Vögel, sofern sie nicht zu den Reservoirwirten gehören. Einige Varianten der Geflügelpest-Viren, insbesondere die Variante A/H5N1, sind in Einzelfällen auf Menschen und andere Tiere übertragen worden. Die Geflügelpest wurde erstmals 1878 in Norditalien beobachtet. Nach wiederholten Ausbrüchen in den 1930er Jahren in Europa, Amerika und Asien tauchte das Virus erst 1983 erneut auf; in Irland und den USA wurden damals Millionen Vögel getötet. Je einen weiteren Ausbruch gab es 1992 in Mexiko und 1997 in Hongkong.

Ausgehend von Südostasien hat sich die Vogelgrippe in den vergangenen Jahren über einen Großteil des asiatischen Kontinents ausgebreitet. Die 2003 in Europa aufgetretene Geflügelpest war auf das Influenza-A-Virus des Subtyp H7N7 zurückzuführen. Die seit 2004 vermehrt in Südostasien und nachfolgend in Europa auftretenden Todesfälle von Wild- und Hausgeflügel werden durch das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 verursacht.

Die Freilandhaltung von Geflügel ist ab dem 1. Februar 2009 im gesamten Kreis Steinfurt  wieder erlaubt!

Der Kreis Steinfurt hebt die die Stallpflicht auf. Mitte Dezember 2008 ist der Ausbruch der Geflügelpest  im niedersächsischen Kreis Cloppenburg festgestellt worden. Daher musste in Teilen Nordrhein-Westfalens, auch im Kreis Steinfurt das Federvieh bis Ende Januar 2009 im Stall bleiben. Eine erneute Risikoabschätzung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums ermöglicht ab Februar 2009 die Freilandhaltung wieder..

Die Aufhebung der Stallpflicht wurde mit der Allgemeinverfügung des Kreises Steinfurt zur Genehmigung von Freilandhaltung von Geflügel -Zulassung von Ausnahmen vom Aufstallungsgebot- vom 27.01.2009 verfügt. Veröffentlicht  im Amtsblatt des Kreises Steinfurt Nr. 4/2009.

Wer Geflügel  in Freilandhaltung halten will, hat dies - soweit noch nicht geschehen -dem Veterinäramt spätestens mit Aufnahme der Freilandhaltung unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und des Geflügelstandortes schriftlich anzuzeigen!

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
-Verwaltungsgebäude II-
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt

Telefon: 0 25 51/69-29 23
Telefax: 0 25 51/69-29 96
E-mail: amt39@kreis-steinfurt.de

 

Karten Lageberichte und Risikobewertungen:

 

Infos vom Gesundheitsamt Steinfurt:

 

Weiterführende Informationen

 

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