Coronatests/Testung auf SARS-CoV-2
Es stehen mittlerweile zahlreiche Testmöglichkeiten zur Verfügung, um Infektionen mit dem Coronavirus aufzudecken und die Verbreitung des Virus zu verhindern. Die verschiedenen Testangebote finden sich in der Nationalen Teststrategie wieder. Weiterführende Hinweise zur nationalen Teststrategie finden Sie auch auf der Internetseite des RKI.
Bürgertestung (kostenlos)
Nach den aktuell geltenden Regelungen der Coronavirus-Testverordnung (TestV) haben asymptomatische Personen, im Rahmen der Verfügbarkeit, mindestens einmal pro Woche Anspruch auf eine kostenlose Testung mittels Corona-Schnelltest (PoC-Antigentest).
Unter dem unten aufgeführten Link sind die Teststellen in einer Karte dargestellt, die die kostenlosen Testungen durchführen können. Sie können so die Teststellen auswählen, die in Ihrer Umgebung sind.
- Übersicht
Schnellteststellen im Kreis Steinfurt (Karte)
Hinweis: Sollten die Teststellen in Ihrem Wohnort keine Kapazitäten mehr haben, steht es Ihnen frei, eine Teststelle in einem anderen Ort aufzusuchen!
Sie wollen eine
Teststelle eröffnen?
Aufgrund
des nunmehr flächendeckenden Angebots für die Bürgertestung, werden weitere
Anträge auf Errichtung/Beauftragung einer Teststelle nur genehmigt werden
können, wenn neben den anderen zu erfüllenden Voraussetzungen (u.a.
Qualitätsanforderungen) auch der besondere Bedarf an Testungen dargelegt werden
kann. Den vollständigen Antrag zur Errichtung und Beauftragung einer Teststelle
(Antragsformular und Konzept unter
Darlegung des besonderen Bedarfs an Testungen) können Sie an corona.buergertest@kreis-steinfurt.de senden.
PCR-Testungen
Hier finden Sie eine Übersicht der Teststellen, die grundsätzlich auch PCR-Testungen durchführen. In welchem Rahmen und Umfang die Testungen durchgeführt werden, obliegt den Teststellen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an die Teststellen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Altenberge
Emsdetten
Greven
Ibbenbüren
Ladbergen
Lengerich
Lienen
Lotte
Nordwalde
Ochtrup
Rheine
Saerbeck
Steinfurt
Westerkappeln
Wettringen
Testung bei Symptomen
Soweit Sie ein oder mehrere Erkrankungssymptome (Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, allgemeine Schwäche) haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt. Sie/Er kann eine Testung auf SARS-Cov-2 vornehmen und über eine weitere Behandlung entscheiden.
Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt mit Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt auf und gehen Sie nicht direkt in die Praxis. Weisen Sie bereits vorab auf Ihre Symptome hin.
Einrichtungstestung
Einige Einrichtungen erhalten nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) ein bestimmtes Kontingent an Coronaschnelltests (PoC-Antigen-Tests) pro behandelter, betreuter, gepflegter, untergebrachter oder tätiger Person pro Monat. Die Tests haben die Einrichtungen im Rahmen ihres einrichtungs- oder unternehmensbezogenen Testkonzeptes in eigener Verantwortung zu beschaffen und zu nutzen. Das Testkonzept muss insbesondere die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Testdurchführung (Schulung und Arbeitsplanung des Personals), die Beschreibung der Testabläufe und –häufigkeiten sowie Einsatz und Sicherstellung des erforderlichen Schutzmaterials enthalten. Das Testkonzept ist der unteren Gesundheitsbehörde unter corona@kreis-steinfurt.de vorzulegen. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.