Hotline "Impfen" 02551/69-7103 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr an Wochenenden und Feiertagen von 10 bis 15 Uhr
Anbei gibt es Informationen zur Impfberechtigung der verschiedenen Personengruppen (Menschen aus bestimmten Berufsgruppen, Menschen mit Vorerkrankungen, etc). Bitte lesen Sie dazu die Informationen in den Boxen. Die Informationen wurden über Pressemitteilungen des Kreises Steinfurt veröffentlicht.
Für die Impfberechtigung sind (je nach Einzelfall) Berechtigungsschreiben vorzulegen:
Sind Sie unsicher, in welche Priorisierungsstufe Sie gehören? Lesen Sie hierzu die Impfverordnung sowie die Informationen auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums. Viele Fragen lassen sich so schnell klären.
Pressemitteilung vom 10.02.2021: Dank AstraZeneca-Lieferung nimmt Impfbetrieb Fahrt auf: Ausgewählte Personengruppen können sich beim Kreis Steinfurt melden (Priorisierungsstufe 1)
Kreis Steinfurt. Der Betrieb im Impfzentrum des
Kreises Steinfurt nimmt Fahrt auf: Weil im Verlauf bis Ende der
kommenden Woche große Mengen des Impfstoffes von AstraZeneca geliefert
werden, baut der Kreis Steinfurt die Impfstraßen aus, um möglichst viele
Menschen immunisieren zu können. „Zudem haben wir jetzt genügend
Impfstoff, um auch vormittags zu impfen“, freut sich Landrat Dr. Martin
Sommer. Berechtigte Personen, die bisher keine Mitteilung des Kreises
Steinfurt erhalten haben, sollen sich unter Angabe des Berufes sowie
unter Vorlage eines Bestätigungsschreibens des Arbeitsgebers per Mail an
corona@kreis-steinfurt.de
oder unter der Telefonnummer 02551/ 69 - 71 03. Die Hotline ist von
montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr besetzt. Aufgrund der
hohen telefonischen Nachfrage wird darum gebeten, zunächst den Kontakt
per Mail zu suchen.
Der Impfstoff ist nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission für Personen zwischen 18 und 64 Jahren
bestimmt und darf laut eines Erlasses des NRW-Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales aktuell nur für einen bestimmten Personenkreis
genutzt werden. Deshalb können zurzeit mit AstraZeneca Menschen, die
älter als 64 Jahre sind, nicht immunisiert werden. Für diese
Personengruppe ist weiterhin der Impfstoff von Biontech/Pfizer
vorgesehen. Sobald dieser Impfstoff in ausreichender Menge für den Kreis
Steinfurt vorliegt, können auch mehr ältere Menschen geimpft werden.
Mit dem AstraZeneca-Impfstoff dürfen aktuell
beispielsweise Menschen immunisiert werden, die bei ambulanten Pflegediensten,
Tagespflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften, als Notfallseelsorger und in
Hospizen tätig sind. Zudem sollen mit AstraZeneca Heilmittelerbringende wie
Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten geimpft werden, wenn sie vor allem in
vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind. Auch (Zahn-)Ärztinnen und
(Zahn-)Ärzte und deren medizinisches Personal, die regelmäßig in
vollstationären Pflegeeinrichtungen oder in spezialisierter ambulanter
Palliativversorgung tätig sind, die in Schwerpunktpraxen vorrangig
Corona-Patientinnen und -Patienten behandeln oder in onkologischen Praxen sowie
Dialysepraxen tätig sind, werden von dem Erlass erfasst, ebenso wie das
Personal aus dem Impfzentrum, dem Rettungsdienst und den Sanitätern vor Ort
(First Responder). Detaillierte Informationen darüber, wer aktuell mit
AstraZeneca geimpft werden darf, sind auch hier zu finden: Auszug aus dem Erlass des Landes NRW vom 5. Februar 2021:
ambulante
Pflegedienste gem. § 71 I SGB XI und Betreuungsdienste gem. § 71 Abs. 1 a SGB
XI, einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von
Angeboten zur Unterstützung im Alltag gem. § 45a SGB XI tätig werden
Personal
von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften gem. § 24 Abs. 1 WTG (mit
Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe),
Beschäftigte
und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und ambulante Hospizdienste einschließlich
der in der SAPV Tätigen
Heilmittelerbringer
(z.B. Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten etc.) , die vor allem in
vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind
(Zahn-)Ärztinnen
und (Zahn-)Ärzte sowie deren medizinisches Personal, die regelmäßig in
vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in spezialisierten
ambulanten Paliativversorgung tätig sind
(Zahn-)Ärztinnen
und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und
Patienten behandeln
Ärztinnen
und Ärzte sowie deren medizinisches Personal, die in onkologischen Praxen sowie
Dialysepraxen tätig sind,
Personal
des Impfzentrums,
Personal des Rettungsdienstes inklusive First Responder, Sanitäter vor Ort und Notfallseelsorger und -seelsorgerinnen
Pressemitteilung vom 22.02.2021: Weitere Berufsgruppen sind ab sofort impfberechtigt -Regelmäßige Tätigkeit in stationären Pflegeeinrichtungen ist Voraussetzung (Priorisierungsstufe 1)
Der Kreis Steinfurt kann ab sofort weiteren Personengruppen ein Impfangebot machen.
Im neuesten Erlass des Landes NRW zur Impfung der Bevölkerung gegen
Covid-19 wurde die Priorisierungsstufe 1 erweitert. Demnach können nun
auch Personen, die zwar keine Pflegekräfte, aber dennoch regelmäßig in
vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, geimpft werden. Hierzu
zählen Fußpfleger, Friseure, Seelsorger sowie das Personal von
Hilfsmitteldiensten und Sanitätshäusern. Diese Berufsgruppen müssen
allerdings von ihrer jeweiligen Pflegeeinrichtung eine schriftliche
Bestätigung erhalten und vorweisen, dass sie dort tätig und damit
impfberechtigt sind.
Darüber hinaus weist der Kreis Steinfurt darauf hin, dass zu den
Impfberechtigten nach dem Erlass nun auch Medizinprodukte-Beraterinnen
und –berater bei der Operationsbegleitung, Personen, die im Rahmen der
ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben,
Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege (zum Beispiel Stoma- und
Wundversorgung) sowie Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten
häuslichen Pflege zählen.
Angehörige dieser Berufsgruppen, die sich impfen lassen möchten, können sich beim Kreis Steinfurt per E-Mail unter corona@kreis-steinfurt.de
oder telefonisch unter 02551/ 69-7103 melden. Sie erhalten hier
Informationen zum weiteren Vorgehen. Die Impfung wird im Impfzentrum des
Kreises Steinfurt im Flughafen Münster-Osnabrück in Greven
durchgeführt.
Auszug aus dem Erlass des Landes NRW vom 18. Februar 2021:
Regelmäßig in vollstationären Pflegeinrichtungen tätige(s):
Betreuungsrichterinnen-
und Betreuungsrichter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im
Sinne von Betreuungs-rechtspflegerinnen und -rechtspfleger
Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste
Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern
Fußpflegerinnen und Fußpfleger
Frisörinnen und Frisöre
Seelsorgerinnen und Seelsorger
Des Weiteren:
Medizinprodukteberaterinnen und -berater bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen
Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste
Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, z.B. der Stoma- und Wundversorgung, wenn sie patientennah erbracht wird
Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege
Es
wird klargestellt, dass soweit gemäß Ziffer 3 des Erlasses vom 5.
Februar 2021 (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzten, die in
Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln,
ein Impfangebot zu unterbreiten ist, hiervon ausschließlich
(Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte umfasst sind, die
Patientinnen und Patienten wegen ihrer COVID-19-Infektion behandeln oder
die
aerosolgenerierende Tätigkeiten (z. B. Bronchoskopie, Laryngoskopie,
Abnahme von Sputumproben, In- und Extubation, zahnärztliche Tätigkeiten)
durchführen.
Pressemitteilung vom 02.03.2021: Kreis Steinfurt impft ab 8. März weitere Personengruppen - Verwaltung kontaktiert Berechtigte in Kürze (Berufsgruppen aus der Priorisierungsgruppe 2)
Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt kann ab Montag, 8. März, weitere
Berufsgruppen der Priorisierungsgruppe 2 gegen das Coronavirus
immunisieren. Das Land NRW sieht ab diesem Zeitpunkt unter anderem
Impfungen für Personen vor, die in (heilpädagogischen)
Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen, in der Kindertagespflege
und in Einrichtungen der Jugendhilfe arbeiten. Diese finden für
Menschen, die im Kreis Steinfurt arbeiten, im Impfzentrum am Flughafen
Münster/Osnabrück (FMO) statt.
Zudem sind auch Menschen impfberechtigt, die in einer vollstationären
Pflegeeinrichtung regelmäßig haupt- oder ehrenamtlich tätig sind oder
die als Studierende im Praktischen Jahr in Krankenhäusern arbeiten.
Ebenso kann sich ambulant tätiges medizinisches Personal mit
regelmäßigem und unmittelbarem Patientenkontakt impfen lassen, so
beispielsweise (Zahn-)Ärzte und (Zahn-)Ärztinnen, ihr medizinisches
Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen. Ein Impfangebot ist
auch Menschen zu unterbreiten, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst
tätig sind oder bei Blut- und Plasmaspendediensten sowie in
SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren arbeiten.
Zudem finden dann Impfungen in (teil-)stationären Einrichtungen der
Eingliederungshilfe und in Werkstätten für behinderte Menschen statt.
Impfangebote sollen Beschäftigten, Nutzerinnen und Nutzern,
Mitarbeitenden, Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtungen ebenso
gemacht werden wie dem dortigen Personal, das Aufgaben der Behandlung,
Betreuung, Anleitung oder Pflege wahrnimmt.
Ebenfalls impfberechtigt sind Beschäftigte in teilstationären
Einrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften nach § 24 Absatz 1 WTG,
Demenz-WGs und Beatmungs-WGs.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung werden in Kürze
die verschiedenen Gruppen der Impfberechtigten kontaktieren, um ein
zügiges und geordnetes Verfahren zur Vergabe der Impftermine zu
organisieren. Impfberechtigte werden gebeten, von individuellen Anfragen
abzusehen.
Pressemitteilung vom 02.03.2021: Impfungen von chronisch kranken Menschen kündigen sich an -
Kreis Steinfurt nimmt vorbereitende Planungen auf (Priorisierungsgruppe 2)
Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt kann nun auch in absehbarer Zeit
Menschen im Alter von 18 bis 65 Jahren mit chronischen Erkrankungen ein
Impfangebot mit dem Impfstoff AstraZeneca machen. Um einen Überblick
über den Umfang des Impfbedarfs zu erhalten, bittet der Kreis alle
Betroffenen, sich auf eine Warteliste eintragen zu lassen. Hierzu
zwingend erforderlich ist eine ärztlichen Bescheinigung, aus der die
Einstufung des Betroffenen in eine Impfprioritäts-Kategorie hervorgeht.
Der diesbezügliche Vordruck ist auf der Homepage des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de abrufbar (s. oben)
Personen mit folgenden Erkrankungen sind angesprochen: Trisomie 21,
Organtransplantierte, Demenzerkrankte, Menschen mit geistiger
Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (insbesondere
bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression), hämatologische
Erkrankungen oder behandlungsbedürftige solide Tumorerkrankungen,
schwere Lungenerkrankungen wie COPD oder Mukoviszidose, Diabetes
Mellitus, Leberzirrhose oder andere chronische Lebererkrankungen,
chronische Nierenerkrankungen, Adipositas (Body-Mass-Index über 40).
Wer auf die Warteliste aufgenommen werden möchte, soll sich unter
Vorlage des ausgefüllten Vordrucks (Ärztliche Bescheinigung) unter
corona@kreis-steinfurt.de melden. Die Anfrage kann nur entgegengenommen
werden, wenn der Impfberechtigungsnachweis durch den ausgefüllten
Vordruck erbracht wurde.
Der Kreis weist darauf hin, dass sich auch schwer chronisch
vorerkrankte Personen, die 16-17 Jahre alt oder älter als 65 Jahre sind,
für eine Warteliste melden können. Sie kommen allerdings erst für eine
Impfung infrage, wenn ausreichend BioNTech-Impfstoff verfügbar ist.
Allgemeines
Das Impfzentrum im Kreis Steinfurt befindet sich im Flughafen Münster/Osnabrück (FMO). Airportallee 1, 48268 Greven Anfahrt und Parken (PDF)
Das
Impfzentrum verfügt über eine ausreichende Anzahl an Rollstühlen und ist
barrierefrei. Es ist jeweils eine Person als Begleitung erlaubt.
Wichtige
Information zur Impf-Aktion im Kreis Steinfurt
Alle
Bürgerinnen und Bürger des Kreises Steinfurt, die 80 Jahre oder älter sind und
nicht in einer Pflege-Einrichtung leben, erhalten bis Ende Januar ein Schreiben
des Landrates, in dem ausführlich beschrieben wird, wie sie einen Impftermin
bekommen können. Die Impfungen finden zunächst ausschließlich im Impfzentrum
des Kreises Steinfurt im Flughafen Münster/Osnabrück in Greven statt und starten
Anfang Februar. Wichtig ist, dass die Berechtigten nur
mit einem Termin geimpft werden können. Diesen Termin bekommen sie ab Montag,
25. Januar, über eine Online-Anmeldung unter www.116117.de
oder unter der kostenlosen Telefonnummer (0800) 116 117 02. Diese ist täglich
von 8 bis 22 Uhr geschaltet.
Impfen - Aufklärungsunterlagen in verschiedenen Sprachen
Die Aufklärungsunterlagen zum Impfen finden Sie in verschiedenen Sprachen auf den Seiten des Robert Koch-Instituts. (Albanisch,
Arabisch, Bulgarisch, Dari,
Englisch,
Französisch,
Kroatisch,
Kurdisch,
Paschtu,
Persisch,
Polnisch,
Rumänisch,
Russisch,
Serbisch,
Spanisch,
Tigrinisch,
Türkisch,
Urdu,
Vietnamesisch)