Kreis Steinfurt. Ab der kommenden Woche sind etwa 380
Erhebungsbeauftragte im Kreis Steinfurt unterwegs, um im Rahmen des
"Zensus 2022" Haushalte zu befragen. Der Besuch der Interviewerinnen
und Interviewer zur Volkszählung wird den ausgewählten Haushalten per Post
angekündigt. Kann der angekündigte Termin nicht eingehalten werden, genügt ein
Anruf bei dem oder der auf der Ankündigungskarte genannten
Erhebungsbeauftragten. Mit ihm oder ihr kann ein neuer Termin vereinbart werden.
Die Befragungen vor Ort sind kurz, kontaktarm und können
an der Tür durchgeführt werden. Die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten sind
im Auftrag des Kreises Steinfurt unterwegs und können sich entsprechend
ausweisen. "Mit dem Stichtag 15. Mai stellen sie zunächst fest, wer im
Haushalt wohnt. Auch werden Alter, Familienstand, Geschlecht und
Staatsangehörigkeit abgefragt", sagt Alisa Eilert, Leiterin der
Erhebungsstelle beim Kreis. Weitere Fragen wie in manchen Fällen zu
Schulabschluss und Beruf können im persönlichen Gespräch, per Papier-Fragebogen
oder online beantwortet werden.
In Nordrhein-Westfalen wird etwa jeder zwölfte Haushalt
im Rahmen des "Zensus 2022" befragt. "Im Kreis Steinfurt
betrifft das etwa 45.000 auskunftspflichtige Personen, außerdem auch etwa 1.200
Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften sowie
rund 350 Leitungen von beispielsweise Alten- und Pflegeheimen, die zu
Bewohnerinnen und Bewohnern befragt werden", erläutert Eilert
Einzelheiten.
Die ausgewählten Haushalte sind nach dem
Bundesstatistikgesetz und dem Zensusgesetz verpflichtet, Auskunft zu erteilen.
Die persönlichen Informationen unterliegen strengsten Datenschutz- und
Sicherheitsbestimmungen und werden nicht weitergegeben. Sie dienen
ausschließlich statistischen Zwecken. So ergeben sich unter anderem die
amtlichen Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden, was für die Berechnung des
kommunalen Finanzausgleiches oder die Wahlkreiseinteilung eine Rolle spielt.
Die Ergebnisse sind auch eine Grundlage für die Planung von Wohnungen,
Verkehrsnetzen oder Bildungseinrichtungen.
Der Landesbetrieb IT.NRW ist für die Durchführung des
Zensus in Nordrhein-Westfalen zuständig. Fragen zum Verfahren können bei der
Bürgerhotline gestellt werden unter 0211 82838383.