Energie-Einsparverordnung für Unternehmen

Die Bundesregierung hat am 24. August 2022 zwei Verordnungen beschlossen, die zur Sicherung der Energieversorgung beitragen sollen. Die jetzt geltenden Vorgaben finden Sie hier.

 

Die Bundesregierung hat am 24. August 2022 zwei Verordnungen beschlossen, die zur Sicherung der Energieversorgung beitragen sollen. Unternehmen müssen nun eine Reihe von Energiesparmaßnahmen umsetzen:

Kurzfristigen Vorgaben für Unternehmen vom 1. September 2022 bis 28. Februar 2023:

  • Verminderung des Wärmeverlustes durch Schließung der Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel 
  • Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen
  • Reduzierung der Lufttemperatur in Räumen von Arbeitsstätten
  • Informationspflichten für Gas- und Wärmelieferanten

Mittelfristige Vorgaben für Unternehmen vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2024:

  • Pflicht zu Heizungsprüfung und -optimierung
  • Verpflichtender hydraulischer Abgleich für Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung,
  • Verpflichtung zur Umsetzung wirtschaftlicher Effizienzmaßnahmen in Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr

Die energieland2050 Berater und Beraterinnen, Vereinsmitglieder und unabhängige Experten und Expertinnen aus dem Kreis Steinfurt, unterstützen Unternehmen bei Fragestellungen:

Ansprechperson

Ursula Wermelt

Kontakt

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Tel.: 02551 69-2132
Fax: 02551 69-92132
ursula.wermelt@kreis-steinfurt.de

Funktion

Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
 

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