Energie-Einsparverordnung für Unternehmen
Die Bundesregierung hat am 24. August 2022 zwei Verordnungen beschlossen, die zur Sicherung der Energieversorgung beitragen sollen. Unternehmen müssen nun eine Reihe von Energiesparmaßnahmen umsetzen:
Kurzfristigen Vorgaben für Unternehmen vom 1. September 2022 bis 28. Februar 2023:
- Verminderung des Wärmeverlustes durch Schließung der Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel
- Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen
- Reduzierung der Lufttemperatur in Räumen von Arbeitsstätten
- Informationspflichten für Gas- und Wärmelieferanten
Mittelfristige Vorgaben für Unternehmen vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2024:
- Pflicht zu Heizungsprüfung und -optimierung
- Verpflichtender hydraulischer Abgleich für Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung,
- Verpflichtung zur Umsetzung wirtschaftlicher Effizienzmaßnahmen in Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr
Die energieland2050
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- energieland2050 Berater und Beraterinnen
energieland2050 Berater | Kreis Steinfurt (kreis-steinfurt.de) - Betriebe - Innung Sanitär, Heizung, Klima und Klempnerei
Steinfurt
https://www.shkinnung-st.de/betriebe - Elektro Innung Steinfurt
Betriebe | Elektro-Innung Steinfurt (elektroinnung-st.de) - Kurzfristige Verordnung
BMWK - Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen - Mittelfristige Verordnung
BMWK - Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen - Überblick kurzfristige Maßnahmen - Deutscher Industrie und
Handelskammertag
Kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen: Was Betriebe wissen müssen (dihk.de)