Förderung Dach- und Fassadenbegrünung

Wer in 2023 eine Dach- oder Fassadenbegrünung plant, kann dafür Fördermittel des Landes erhalten.  Formlose Interessenbekundungen sind bis zum 15. Januar an den Kreis Steinfurt zu senden.

 

Wer in 2023 eine Dach- oder Fassadenbegrünung plant, kann dafür Fördermittel des Landes erhalten. Wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW kürzlich mitgeteilt hat, gibt es bei einem positiven Bescheid eine Förderung in Höhe von 50 Prozent der tatsächlichen Kosten. Diesbezüglich ist Eile geboten, denn das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW setzt als Bedingung voraus, dass das jeweilige Vorhaben bis zum 30. Juni 2023 umgesetzt wird. Formlose Interessenbekundungen sind bis zum 15. Januar an den Kreis Steinfurt zu senden.

Die Interessenbekundung muss die Anschrift des Gebäudes und die Größe der zu begrünenden Fläche enthalten. Fördermittel können sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Vereine und auch Gewerbetreibende bekommen.

Interessierte aus Altenberge, Emsdetten, Hörstel, Laer, Lengerich, Mettingen, Neuenkirchen, Tecklenburg und Wettringen richten die Interessensbekundung bitte direkt an die jeweilige Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Interessierte anderer Kommunen reichen Ihre Interessensbekundung beim Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit per E-Mail an Jennifer.Sobiech-Wolf@kreis-Steinfurt.de ein. Sie können sich zwecks Beratung telefonisch an Jennifer Sobiech-Wolf wenden unter der Telefonnummer 02551/69-2139.

Nach Zusage des LANUVS ist eine offizielle Antragsstellung nötig. Der Kreis wird die Interessenten in diesem Fall über das weitere Vorgehen informieren.

Wichtig: Die Dach- oder Fassadenbegrünung darf nicht vor Förderzusage (voraussichtlich Mitte Februar) beauftragt und begonnen werden. Kostenvoranschläge dürfen hingegen schon eingeholt werden und können – sofern sie bereits vorliegen – gerne der Interessensbekundung zugefügt werden.

Bildnachweis: Elke Sojka

 

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