Bundesverordnung zum Energieeinsparen für Unternehmen
Die Bundesregierung hat am 24. August 2022 zwei Verordnungen beschlossen, die zur Sicherung der Energieversorgung beitragen sollen. Unternehmen müssen nun eine Reihe von Energiesparmaßnahmen umsetzen:
Kurzfristigen Vorgaben für Unternehmen vom 1. September 2022 bis 28. Februar 2023:
- Verminderung des Wärmeverlustes durch Schließung der Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel
- Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen
- Reduzierung der Lufttemperatur in Räumen von Arbeitsstätten
- Informationspflichten für Gas- und Wärmelieferanten
Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk
Mittelfristige Vorgaben für Unternehmen vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2024:
- Pflicht zu Heizungsprüfung und -optimierung
- Verpflichtender hydraulischer Abgleich für Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung,
- Verpflichtung zur Umsetzung wirtschaftlicher Effizienzmaßnahmen in Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr
Unabhängige Experten und Expertinnen aus dem Kreis Steinfurt unterstützen Unternehmen bei Fragestellungen: