Servicestelle Wärme, Effizienz und WohnenDer Kreis Steinfurt hat
politisch das Ziel Klimaneutralität 2040 beschlossen. Um die dafür notwendigen Einspar- und Effizienzziele im Sektor Wärme zu erreichen, hat der Kreis Steinfurt im Rahmen des durch die Kreispolitik verabschiedeten 50-Punkte-Handlungsprogramms Klimaschutz (Kreistags-Beschluss vom 13.12.2021) im Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Servicestelle Wärme, Effizienz und Wohnen eingerichtet. Seit Mitte Mai 2022 ist Daniel Göcking als Projektkoordinator das
Gesicht der Servicestelle Wärme, Effizienz und Wohnen.
Er unterstützt und berät die
kreisangehörigen Kommunen, regionale Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger
beim Umstieg auf alternative Energieträger, Fragen der energetischen Sanierung
und dem Anschluss an Wärmenetze.
Die Servicestelle verbindet
gleichzeitig Aspekte des Klimaschutzes mit demografischen, sozialen und
stadtplanerischen Herausforderungen. Weitere
Aufgaben sind - die Betreuung, Konzeption und Umsetzung von Projekten, Kampagnen sowie
Einstiegs- und Orientierungsberatungen zu den Themenfeldern effiziente Wärme
und Energieversorgung,
- die Erhebung von kreisweiten und kommunalen Daten (Sanierungsquoten,
Energiebedarfe und -verbräuche, Anteil der erneuerbaren Energien),
- das Netzwerkemanagement – Vernetzung der relevanten Akteure aus dem
Themenfeld (regionales Handwerk, Wohnberatung, Gebäudemanagement,
Energieversorger, Kommunen, KfW-Quartiersmanagement) und
- die Öffentlichkeitsarbeit sowie Organisation und Durchführung von
Veranstaltungen.
Über aktuelle Veranstaltungen halten wir Sie unter "Aktuelles" auf
dem Laufenden.
Kommunale
Wärmeplanung: Voraussetzung einer klimaneutralen Stadtplanung Für das
Gelingen der Energiewende und das Erreichen der Klimaneutralität im Kreis
Steinfurt bis zum Jahr 2040 spielt die Wärmewende eine entscheidende Rolle. Im
Masterplan Klimaschutz 2.0 für den Kreis Steinfurt zielen insgesamt 4 der 17
zentralen Maßnahmen auf den Handlungsbedarf im Wärmesektor ab. Mehr
als 50 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland gehen auf das Heizen von
Häusern und Büros sowie die Wärmeversorgung von Gewerbe und Industrie zurück.
Die Erzeugung dieser Wärme erfolgt zu über 80 Prozent noch über fossile
Energieträger.
Diese
Zahlen machen deutlich, dass in diesem Bereich sehr große Potenziale liegen.
Kommunen könne diese am besten ausschöpfen, wenn sie dieses Thema strategisch
und planvoll angehen – mit einem kommunalen Wärmeplan. Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie hier: Wie Wärmeversorgung
zukunftsfähig gestalten? Als
zentrales Werkzeug und Planungsinstrument für die klimaneutrale und
zukunftsfähige Wärmeversorgung gilt die kommunale Wärmeplanung.
Die Wärmeplanung besteht aus der Erstellung des
Wärmeplans, einer Öffentlichkeitsbeteiligung, einem Beschluss des Gemeinderates
und der anschließenden Umsetzung. Die zu erstellenden Wärmepläne bestehen aus
einer Bestandsanalyse, einer Potenzialanalyse, Zielszenarien und einer Handlungsstrategie.
Zu den grundlegenden Elementen eines Wärmeplans zählen also eine
Bestandsaufnahme, eine räumliche Prioritätensetzung und eine indikative
Maßnahmenplanung. Inhaltlich muss jeder kommunale Wärmeplan für jede
individuelle Kommune unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten
erstellt werden. Wärmeplanung
– jetzt beginnen! Die
Klimakrise verdeutlicht die Notwendigkeit zur Umstellung auf eine nachhaltige
und klimafreundliche Wärmeversorgung. Die hinzugekommene Energiekrise verschärft
die Dringlichkeit zu einer sofortigen Beschleunigung der Wärmewende. Um die ambitionierten
Klimaziele Deutschlands und auf Kreisebene zu erreichen, müssen alle Akteure
jetzt gemeinsam und entschlossen aktiv werden.
Für die
notwendigen Investitionen bietet eine kommunale Wärmeplanung Planungssicherheit
für alle - für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen und Energieversorger. Auf
Bundesebene wird eine Gesetzgebung für die kommunale Wärmeplanung für
erforderlich gehalten. In einem Diskussionspapier des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird vorgeschlagen, die
Bundesländer zur kommunalen Wärmeplanung zu verpflichten. Die
NRW-Landesregierung kündigt im Koalitionsvertrag an, ab 2023 die
rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, das Erstellen von Wärmeplänen
zur kommunalen Pflichtaufgabe zu machen. Diese
Verpflichtung soll für Kommunen ab einer Größe von ca. 10.000 bis 20.000
Einwohnern gelten
Im
September und Oktober 2022 hat die Kreispolitik den Beschluss gefasst, die
Kommunen bei der Erstellung kommunaler Wärmepläne zu unterstützen und dieses in
enger Abstimmung mit den 24 Städten und Gemeinden zu koordinieren. (siehe Beschlussvorlage B 198/2022
und Antrag der SPD-Kreistagsfraktion). Unterstützungsangebot für die Kommunen des Kreises
Steinfurt Das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit hat den
24 Städten und Gemeinden des Kreises am 15. November 2022 ein
Unterstützungsangebot zur Erstellung der kommunalen Wärmepläne gemacht und über
Fördermöglichkeiten informiert. Darüber hinaus wurde Angebot in der Konferenz
der Hauptverwaltungsbeamten am 6. Dezember 2022 nochmals auf das Angebot, das
eine große Resonanz erfahren hat, hingewiesen. Die Städte und Gemeinden und der
Kreis stehen bezüglich einer interkommunalen Zusammenarbeit in engem Kontakt.
Der erste Zusammenschluss zwischen fünf Kommunen und dem Kreis macht sich
aktuell auf den Weg, Fördermittel zu beantragen. Es wird angestrebt, weitere
Kooperationen einzugehen. Veranstaltung "Wärmwende
gemeinsam gestalten – denn Münsterland ist Klimaland" Am 28. November 2022 hatten
insgesamt acht Kooperationspartner, darunter der Kreis Steinfurt, die Regionalveranstaltung
„Wärmwende gemeinsam gestalten – denn Münsterland ist Klimaland“ durchgeführt.
Die Dokumentation finden Sie auf der
Internetpräsenz des Münsterland e.V. Förderung über die Kommunalrichtlinie Seit dem 1. November 2022
ist die Novellierung der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Kraft, die die (freiwillige) Kommunale
Wärmeplanung als neuen Förderschwerpunkt enthält. Die Förderbedingungen sind
sehr attraktiv: Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen für diesen neuen
Schwerpunkt 90 Prozent Förderung erhalten (finanzschwache Kommunen sogar 100
Prozent)! Ab 2024 sinken die Fördersätze auf immerhin immer noch 60 bzw. 80
Prozent. Gefördert wird die
Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleisterinnen
und Dienstleister. Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch, dass noch kein
Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und
Kältenutzung vorliegt bzw. eine kreisangehörige Kommune noch nicht an
entsprechenden Konzepten des Landkreises beteiligt war.
Weitere Details finden sich
im Förderkompass zur Erstellung einer kommunalen
Wärmeplanung. Bundesförderung für
effiziente Wärmenetze (BEW) Ein
weiteres relevantes Förderprogramm ist die Bundesförderung für
effiziente Wärmenetze (BEW) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BEW ist seit dem 15.09.2022 in Kraft
und unterstützt den Bau neuer
Wärmenetze mit mindestens 75 Prozent EE und die Dekarbonisierung bestehender Netze. Die Mittel sind auf 3 Mrd. € (bis 2026) gedeckelt. Die
Förderung untergliedert sich in vier
Module, die zeitlich aufeinander aufbauen: Weitere Kontakte und
Informationen zur kommunalen Wärmeplanung Bereits vor einigen Jahren
sind für einige Städte und Gemeinden Integrierte
Wärmenutzungskonzepte und Wärmekataster erstellt worden: - 2015: Greven, Recke, Neuenkirchen
- 2017: Mettingen, Nordwalde
- 2019: Hörstel
Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate NRW.Energy4Climate ist zentraler Ansprechpartner für Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen und der Bereich Wärme & Gebäude unterstützt die Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung (z. B. durch Bereitstellung von Informationen, Initialberatungen und durch Hilfestellung zu Fördermitteln). Aktuell wird dort ein digitales Kompetenzzentrum Wärmewende aufgebaut, das mit weiteren Akteuren zur Wärmeplanung vernetzt sein wird.
Landesamt
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) Das
LANUV NRW stellt eine gute Datengrundlage für die Wärmeplanung bereit,
z. B. Geologischer
Dienst Nordrhein-Westfalen – Landesbetrieb (GD NRW) Der
geologische Dienst NRW bietet einen Standortcheck für Geothermie in NRW. Dieser gibt erste Auskünfte über die
Einsatzmöglichkeiten von Erdwärmekollektoren und Erdwärmesonden, man kann sich
ein prognostisches Schichtenprofil anzeigen lassen und einen zusammenfassenden
Bericht erstellen lassen. Unter
anderem für das Münsterland führte der geologische Dienst seismische Messungen
durch, die Ergebnisse sind auf einer Informationsseite zur 2D-Seismik in Nordrhein-Westfalen zu finden.
Kompetenzzentrum Kommunale
Wärmewende (KWW) Das
KWW in Halle ist eine bundesweit zentrale Anlaufstelle für die
Kommunale Wärmeplanung. Es fungiert als Verbindung zwischen allen Akteuren und
Stakeholdern, z. B. Kommunen, Bundesländern, dem Bund und den
Verbänden. Bei Fragen zur Servicestelle
Wärme, Effizienz und Wohnen" zu den Angeboten für Private, Unternehmen und
Kommunen wenden Sie sich gerne an:
Daniel
Göcking
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