Aktuelle Fördermöglichkeiten Elektromobilität
Die NRW-Förderung und die erhöhte Bundesförderung (Umweltbonus) für Elektro-Fahrzeuge können miteinander kombiniert werden.
Eine Übersicht der aktuellen Förderkonditionen (Förderrichtlinie „Emissionsarme Mobilität“ und Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) finden Sie nachfolgend:
Umsetzungsberatung und –konzepte
Gefördert werden Umsetzungsberatungen und Umsetzungskonzepte zum Thema Elektromobilität. Dadurch soll das Potenzial zum verstärkten Umstieg auf Elektromobilität aufgezeigt werden.
Zuwendungsfähig sind Analyse, Ladeinfrastrukturplanung, finanzielle Aspekte, rechtliche Aspekte und die Beschaffung der Fahrzeuge.
Mehr Informationen finden Sie unter ElektroMobilität.NRW.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.1).
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Das Land fördert den Kauf und die Errichtung stationärer, öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Zusätzlich zur Ladesäule / Wallbox werden auch alle dazugehörigen Ausgaben wie Parkplatzmarkierung, Anfahrschutz, Tiefbau, Netzanschluss und Inbetriebnahme gefördert.
Bis 30. November 2020 befristet: Für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur steigt die Förderhöchstgrenze von 5.000 auf 6.000 Euro.
Mehr
Informationen finden Sie unter ElektroMobilität.NRW.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.2) sowie den Nebenbestimmungen für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Das Land fördert den Kauf und die Errichtung stationärer, nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Zusätzlich zur Ladesäule / Wallbox werden auch alle dazugehörigen Ausgaben wie Parkplatzmarkierung, Anfahrschutz, Tiefbau, Netzanschluss und Inbetriebnahme gefördert.
Bis 30. November 2020 befristet: Die Förderquote erhöht sich für Unternehmen und Privatleute von 50 auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderhöchstgrenze pro Ladepunkt steigt um 1.000 Euro.
Mehr Informationen finden Sie unter ElektroMobilität.NRW.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.2) sowie den Nebenbestimmungen für nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.
Batterieelektrische Fahrzeuge
Privatnutzer (Kaufprämie Bund
(Umweltbonus)):
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf, die Langzeitmiete (mit Mietsonderzahlung) und das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) von batterieelektrischen Nutzfahrzeugen und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen.
Förderhöhe: Die NRW-Förderung beträgt bis zu 8.000 €. Durch die Kombination der NRW-Förderung mit dem Herstelleranteil vom Umweltbonus ist eine Unterstützung von bis zu 10.500 € möglich.
Der Umweltbonus gilt bis zum 31. Dezember 2025. Die Verdopplung des Bundesanteils gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Detaillierte Informationen finden Sie auf dem Internetauftritt des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Unternehmen (Kaufprämie NRW für Unternehmen):
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf, die Langzeitmiete (mit Mietsonderzahlung) und das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) von batterieelektrischen Nutzfahrzeugen und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen.
Förderhöhe: Die NRW-Förderung beträgt bis zu 8.000 €. Durch die Kombination der NRW-Förderung mit dem Herstelleranteil vom Umweltbonus ist eine Unterstützung von bis zu 10.500 € möglich.
Mehr Informationen finden Sie unter ElektroMobilität.NRW.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.3),
sowie in den Nebenbestimmungen für Elektrofahrzeuge und
Brennstoffzellenfahrzeuge.
Kommunen (Kaufprämie NRW für
Kommunen):
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf, die Langzeitmiete (mit Mietsonderzahlung) und das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) von Batterieelektrofahrzeugen.
*Relevant sind hier die Gesamtanschaffungskosten des Fahrzeuges, NICHT die Mehrkosten gegenüber einem Verbrennerfahrzeug.
Mehr Informationen finden Sie unter ElektroMobilität.NRW.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.3).
Brennstoffzellenfahrzeuge
Privatnutzer (Kaufprämie Bund (Umweltbonus)):
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf, die Langzeitmiete (mit Mietsonderzahlung) und das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) von batterieelektrischen Nutzfahrzeugen und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen.
Förderhöhe: Die NRW-Förderung beträgt bis zu 8.000 €. Durch die Kombination der NRW-Förderung mit dem Herstelleranteil vom Umweltbonus ist eine Unterstützung von bis zu 10.500 € möglich.
Der Umweltbonus gilt bis zum 31. Dezember 2025. Die Verdopplung des Bundesanteils gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Detaillierte Informationen finden Sie auf dem Internetauftritt des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Unternehmen (Kaufprämie NRW für
Unternehmen):
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf, die Langzeitmiete (mit Mietsonderzahlung) und das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) von batterieelektrischen Nutzfahrzeugen und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen.
Förderhöhe: Die NRW-Förderung beträgt bis zu 8.000 €. Durch die Kombination der NRW-Förderung mit dem Herstelleranteil vom Umweltbonus ist eine Unterstützung von bis zu 10.500 € möglich.
Mehr Informationen finden Sie unter ElektroMobilität.NRW.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.3),
sowie in den Nebenbestimmungen für Elektrofahrzeuge und
Brennstoffzellenfahrzeuge.
Kommunen (Kaufprämie NRW für
Kommunen):
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf, die Langzeitmiete (mit Mietsonderzahlung) und das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) von Batterieelektrofahrzeugen.
(*Relevant sind hier die Gesamtanschaffungskosten des Fahrzeuges, NICHT die Mehrkosten gegenüber einem Verbrennerfahrzeug.)
Mehr Informationen finden Sie unter ElektroMobilität.NRW.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.3).
Elektro-Lastenfahrräder
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Anschaffung von Elektrolastenfahrrädern.
Die Förderquote für Gewerbetreibende steigt von 30 auf bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Förderhöhe von 2.100 auf 3.500 Euro. Für Kommunen steigt die Quote von 60 auf bis zu 70 Prozent und die Förderhöhe von 4.200 auf 6.200 Euro.
Mehr Informationen finden Sie unter ElektroMobilität.NRW.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.4).
Kleinserien Klimaschutzprodukte: Schwerlastenfahrräder
Der Bund fördert den Kauf von:
- E-Lastenfahrrädern
- Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung
- Gespanne, bei dem mindestens ein Bestandteil (Fahrrad oder Anhänger) über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügt
Förderhöhe:
- 30 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung
- maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad, -anhänger oder Gespann
Die vollständigen Bestimmungen finden sich auf der Webseite der BAFA.