Aktuelle Fördermöglichkeiten Elektromobilität
Am 15. Juni 2020 ist die überarbeitete Förderrichtline „Emissionsarme Mobilität“ in Kraft getreten. Die Förderquoten und Förderhöchstsätze für Ladeinfrastruktur und Elektro-Lastenräder wurden zur Belebung der Konjunktur zeitlich befristet erhöht. Die Erhöhung ist zum 30.11.2020 ausgelaufen.
Eine Übersicht der aktuellen Förderkonditionen finden Sie nachfolgend:
Förderung auf Landesebene
Übersicht Förderrichtlinie „Emissionsarme Mobilität“ des Landes NRW:
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie hier und auf den Seiten der Bezirksregierung Arnsberg, auf denen Sie auch den Antrag stellen können.
Förderung auf Bundesebene
Weiter gibt es Fördermöglichkeiten auf Bundesebene im Rahmen der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) sowie bei der Förderung von Ladeinfrastruktur im Rahmen von Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (KFW 440).
Auch Schwerlastenräder in Kleinserie werden bis zu 30 Prozent bei maximal 2.500 Euro gefördert. Die Bestimmungen finden Sie auf der Webseite der BAFA.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie unter www.elektromobilitaet.nrw. Dort werden die Fördermöglichkeiten nochmals detailliert nach Nutzergruppen dargestellt:
- Förderungen für Privatnutzer
- Förderungen für Unternehmen
- Förderungen für Kommunen