Änderung des Regionalplans Münsterland - Beteiligungsverfahren

 

Elektronische Auslegung der Planunterlagen

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 beschlossen, den Regionalplan Münsterland zu ändern. Mit dem Änderungsverfahren sollen die textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Münsterland u.a. an die Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sowie des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz (BRPH) angepasst werden.

Gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 13 Landesplanungs-gesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) können die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen in der Zeit

vom 06. März 2023 bis einschließlich zum 30. September 2023

zum Planentwurf samt Begründung und zum Umweltbericht Stellung nehmen. Dazu werden die Planunterlagen zur Änderung des Regionalplans Münsterland im o. g. Zeitraum öffentlich ausgelegt. Die Auslegung bei den Kreisen und kreis-freien Städten in der Planungsregion erfolgt gem. § 13 LPlG NRW ausschließlich elektronisch. Um auf die Verfahrensseite zu gelangen und die gesamten Plan-unterlagen einzusehen, folgen Sie bitte folgendem Link:

Planunterlagen zur Änderung des Regionalplans Münsterland

http://www.brms.nrw.de/go/regionalplanverfahren

Auf der Verfahrensseite finden Sie auch alle Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zur Abgabe von Stellungnahmen und zur Auslegung der Planunterlagen bei der Bezirksregierung Münster.

Die öffentliche Bekanntmachung zum Beteiligungsverfahren finden Sie im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster, Ausgabe 8 vom 24.02.2023.

Uta Ahrens

Kontakt

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Tel.: 02551 69-1475
Fax: 02551 69-91475
uta.ahrens@kreis-steinfurt.de

Funktion

Umwelt- und Planungsamt
 

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