Raumplanung
Die einzelen Aufgaben im Bereich Raumplanung finden Sie in dieser Auflistung.
Raumordnung und Landesplanung - Landesentwicklungsplan...
Raumordnung ist die planmäßige Ordnung, Entwicklung und Sicherung von größeren Gebietseinheiten (Bundesgebiet, Bundesländer) zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung des Lebensraumes. Dabei sind unterschiedliche Ansprüche an den Raum abzustimmen, Konflikte auszugleichen und langfristige Entwicklungsoptionen offen zu halten. Gesetzlich geregelt ist die Raumordnung im Raumordnungsgesetz des Bundes.
Die Umsetzung in Pläne wird als Landesplanung bezeichnet und auf der Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen vom Wirtschaftsministerium als Landesplanungsbehörde wahrgenommen. Das wichtigste Planungsinstrument der Landesplanungsbehörde ist der Landesentwicklungsplan, der die räumlichen Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung festlegt.
Der geltende Landesentwicklungsplan (Textfassung) Nordrhein-Westfalen (LEP NRW - Karte) ist seit 2017 in Kraft. Im Rahmen des Entfesselungspaketes II hat das Landeskabinett am 19. Dezember 2017 beschlossen, ein Änderungsverfahren für den Landesentwicklungsplan NRW einzuleiten.
Hier finden Sie neben dem aktuellen LEP auch weitere Informationen:
https://www.wirtschaft.nrw/landesplanung
Außerdem gelten der LEP IV 'Schutz vor Fluglärm' und der im Juli 2013 in Kraft getretene LEP Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel.
Regionalplanung...
Die Regionalplanung bildet die Schnittstelle zwischen der Landesplanung und der kommunalen Bauleitplanung.
Im
Regionalplan werden die regionalen Ziele der Raumordnung und
Landesplanung für die Entwicklung der Regierungsbezirke sowie alle
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in der Region festgelegt. Hierzu
gehören z. B. die zukünftige Siedlungsentwicklung (Wohn- und
Gewerbegebiete), der Schutz von Natur und Landschaft, eine
leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur und die Sicherung der
Rohstoffversorgung. Der Regionalplan ist in NRW zugleich
Landschaftsrahmenplan nach § 10 Bundesnaturschutzgesetz.
Darüber
hinaus bildet der Regionalplan die Grundlage für die erforderliche
Anpassung der Bauleitpläne der Städte und Gemeinden an die Ziele der
Raumordnung. Er bietet somit Planungssicherheit für die Städte und
Gemeinden und die Fachplanungsträger.
Die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung stellt den Entwurf des Regionalplanes im Auftrag des Regionalrates auf.
Bei der Aufstellung des Regionalplanes sind die Belange der Städte und
Gemeinden sowie der Kreise zu berücksichtigen (sog. Gegenstromprinzip).
Der Regionalplan Münsterland wurde am 16.12.2013 vom Regionalrat neu aufgestellt. Mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen
- GV.NRW, Ausgabe 2014, Nr. 17 vom 27. Juni 2014, S. 334 ist er gemäß §
14 LPlG NRW wirksam. In Bearbeitung befinden sich noch die sachlichen Teilpläne "Energie" und „Bereiche zur Sicherung und zum Abbau für den Rohstoff Kalkstein“. Laufend werden auch Änderungsverfahren zum Regionalplan durchgeführt, wenn sich die Planungsziele der Kommunen oder der Regionalplanungsbehörde ändern.
Der Kreis Steinfurt ist als Träger öffentlicher Belange an der Erarbeitung
beteiligt. Das Sachgebiet gibt im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen
ab, koordiniert diese mit den Städten und Gemeinden des Kreises und
beteiligt die betroffenen Ämter innerhalb der Kreisverwaltung.
Bauleitplanung...
Die Bauleitplanung nach Baugesetzbuch (BauGB) ist
die Planung der städtebaulichen Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde.
Sie hat sich an den Zielen der Raumordnung und Landesplanung und der
Regionalplanung anzupassen. Zur Steuerung der städtebaulichen
Entwicklung stellen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in eigener
Verantwortung Bauleitpläne auf (sog. Kommunale Planungshoheit).
Die Bauleitplanung gliedert sich in die vorbereitende (Flächennutzungsplan) und die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne).
Bei der Aufstellung, Änderung oder Erweiterung der Bauleitpläne wird
der Kreis Steinfurt als Träger öffentlicher Belange beteiligt und um
Stellungnahme gebeten.
Eine Übersicht zum Stand der Bauleitplanung im Kreis können sie im Geodatenatlas des
Kreises einsehen. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie nur bei den
jeweiligen Bau- bzw. Planungsämtern der Städte und Gemeinden. Eine
Liste der Ansprechpartner finden Sie hier.
Fachplanung...
Bei Fachplanungen handelt es sich um die Aufstellung von Plänen zur
Durchführung fachbezogener Aufgaben auf der Grundlage besonderer
gesetzlicher Vorschriften.
Hierzu gehören u. a. der Bau von
Straßen, Schienen- und Wasseranlagen, Flughäfen, Abbau von
Bodenschätzen, Bau von technischen Ver- und Entsorgungsanlagen.
Diese
Verfahren enden in einem Planfeststellungsbeschluss bzw. bei Vorliegen
bestimmter Voraussetzungen in einer Plangenehmigung.