Betreuungsstelle Kreis Steinfurt
Die Betreuungsrechtsreform 01.01.2023
Zum 1. Januar 2023 tritt das neue Betreuungsrecht in Kraft. Wichtigstes Ziel der Betreuungsrechtsreform 2023 ist es, das Selbstbestimmungsrecht rechtlich betreuter Menschen zu stärken. Zugleich soll die Qualität der rechtlichen Betreuung verbessert werden. Das neu geschaffene Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) regelt ab dem 01.01.2023 die Rechtsstellung und Aufgaben von beruflichen und ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen.
Antragsformulare für die beruflichen Bestandsbetreuer-innen und Berufsbetreuer des Kreises Steinfurt
Alle bereits tätigen beruflichen Betreuerinnen und Betreuer müssen sich bis zum 30.06.2023 bei ihrer Stammbehörde registrieren lassen. Für die Registrierung beim Kreis Steinfurt nutzen Sie bitte möglichst folgende Formulare
Antrag BestandsbetreuerIn keine 3 Jahre tätig
Antrag BestandsbetreuerIn über 3 Jahre tätig
Für NeubetreuerInnen, die ihre Tätigkeit neu aufnehmen möchten, wird spätestens im März ebenfalls ein Formular hier eingestellt.
Fachtagung "Die Betreuungsrechtsreform aus Sicht der beruflichen Betreuerinnen und Betreuer" vom 17.01.2023
Die Präsentationen sowie weitere Unterlagen des Referenten Horst Deinert können Sie hier einsehen:
Präsentation "Berufliche Betreuung 2023"
Präsentation "Betreuungsrechtsreform 2023"
Skript "Fachtagung 17.01.2023"
Synopse "Vergütungsrecht 2023"
Das Registrierungsverfahren für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer
Ab dem 01.01.2023 können berufliche Betreuerinnen und Betreuer nur noch eine Vergütung erhalten, wenn sie bei ihrer Stammbehörde registriert wurden. Nähere Informationen finden Sie in den Merkblättern zu den einzelnen Personenkreisen.
Merkblatt Neubetreuerin/Neubetreuer (erste Berufsbetreuung ab dem 01.01.2023)
Merkblatt U3-Bestandsbetreuerinnen/Bestandsbetreuer (noch keine drei Jahre berufliche Betreuungsperson)
Merkblatt Ü3-Bestandsbetreuerinnen/Bestandsbetreuer (länger als drei Jahre Betreuungsperson)
Zudem können die bereits vor dem 01.01.2023 tätigen Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer die Präsentationen zu den Zoom-Konferenzen vom 15.12.2022 zum Thema "Das Registrierungsverfahren im Kreis Steinfurt" hier einsehen.
Für U3-BestandsbetreuerInnen ohne priviligiertem Hochschulabschluss
Für Ü3-BestandsbetreuerInnen und U3-BestandsbetreuerInnen mit Sachkunde
Wir
suchen weitere Berufsbetreuerinnen und Berufsbe-treuer für den Kreis Steinfurt!
Wenn Sie Interesse an der freiberuflichen Tätigkeit als Berufsbetreuerin bzw. Berufsbetreuer haben und über eine Ausbildung oder einen Hochschulabschluss aus den Bereichen Pädagogik, Sozialpädagogik, Jura, Medizin Psychiatrie, Pflege, Kaufmann/Kauffrau verfügen, sind Sie bei uns richtig.
Bitte übersenden Sie mit Ihrem Anschreiben aussagefähige Unterlagen zum Lebenslauf, Nachweise über Ausbildung und Berufstätigkeit sowie zu den eigenen Vorstellungen und Perspektiven der beruflichen Betreuertätigkeit.
Wir informieren im Vorfeld gerne über die Anforderungen an berufliche Betreuung, die Rechte und Pflichten und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Ansprechpartner:
Alexander Bomers
Münsterstr. 55 in 48431 Rheine
Tel. 02551 / 694018
E-Mail:
alexander.bomers@kreis-steinfurt.de
Aufgabenbereich der Betreuungsstelle des Kreises Steinfurt
Für
Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer
erheblichen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre
Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr allein regeln können,
kann die Betreuungsabteilung beim zuständigen Amtsgericht einen
rechtlichen Betreuer bestellen.
Die Betreuerbestellung erfolgt auf Antrag der/des Betroffenen oder auf Anregung von Dritten. Bei einer körperlichen Behinderung kann der Antrag auf Betreuung nur von der/dem Betroffenen selbst gestellt werden.
Die Bestellung erfolgt nur dann,
wenn die erforderliche Hilfe nicht auf andere Weise, wie z. B. durch die
Unterstützung von Familienangehörigen, Bekannten, Freunden oder auch
durch ambulante Dienste, erfolgen kann (andere Hilfen). Eine
Betreuerbestellung ist auch dann nicht erforderlich, wenn die/der
Betroffene vor Eintritt des Betreuungsfalles Vorsorgemaßnahmen (z. B. Vorsorgevollmacht) getroffen hat.
Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf keine Betreuung eingerichtet werden. Das Betreuungsrecht stellt das Wohl der betroffenen Menschen und die erforderlichen Hilfen, die sich an deren Wünschen und Vorstellungen orientieren sollen, in den Mittelpunkt.
Ihr Kontakt bei uns im Kreishaus:
Miriam Asmuß
Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 0 25 51 / 69 16 49
E-Mail: miriam.asmuss@kreis-steinfurt.de Zuständig für: Altenberge, Horstmar, Laer, Nordwalde, Steinfurt
Markus Besta Münsterstr. 55, 48431 Rheine Telefon: 0 25 51 / 69 40 10 E-Mail: markus.besta@kreis-steinfurt.de Zuständig für: Metelen, Neuenkirchen, Ochtrup, Rheine (A-J), Wettringen
Alexander Bomers
Münsterstr. 55, 48431 Rheine
Telefon: 0 25 51 / 69 40 18 E-Mail: alexander.bomers@kreis-steinfurt.de Zuständig für: Hopsten, Rheine (Sm-Z)
Ines Fliehe Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg Telefon: 0 25 51 / 69 35 77 E-Mail: ines.fliehe@kreis-steinfurt.de Zuständig für: Emsdetten, Lotte (A-K), Mettingen (A-K), Saerbeck
Rainer Glasneck
Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg
Telefon: 0 25 51 / 69 35
66
E-Mail: rainer.glasneck@kreis-steinfurt.de Zuständig für: Greven, Ladbergen, Lengerich (L-Z), Lienen,
Tecklenburg
Katrin Pelke Münsterstr. 55, 48431 Rheine Telefon: 0 25 51 / 69 40 11 E-Mail: katrin.pelke@kreis-steinfurt.de Zuständig für: Rheine (K-SL)
Anela Polutak Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg Telefon: 0 25 51 / 69 35 22 E-Mail: anela.polutak@kreis-steinfurt.de Zuständig für: Ibbenbüren (A-K), Lengerich (A-K), Lotte (L-Z)
Barbara Schulz
Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg
Telefon: 0 25 51 / 69 35 76
E-Mail: barbara.schulz@kreis-steinfurt.de Zuständig für: Hörstel, Ibbenbüren (L-Z), Mettingen
(L-Z), Recke, Westerkappeln
Zur Umsetzung dieses gesetzlichen Anspruches bietet die Betreuungsstelle des Kreises Steinfurt folgende Dienstleistungen an:
Unterstützung der Betreuungsgerichte und Beteiligung im Rahmen des Betreuungsverfahrens
Informationen und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen
Einzelfallbezogene Beratung und Aufklärung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen (nach Terminvereinbarung)
Beratungsangebot für betroffene Personen und die Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen
Zusammenarbeit mit zuständigen Sozialleistungsträgern
Einführung, Fortbildung, Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten
Netzwerkarbeit zum Vollzug des Betreuungsbehördengesetzes
Prüfung der Geeignetheit von Berufsbetreuer-Bewerbern im Rahmen der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Amtsgerichten im Kreis Steinfurt
Die Betreuungsvereine im Kreis Steinfurt
- Betreuungsverein Caritasverband Steinfurt
zuständig für die Orte:
Altenberge, Greven, Horstmar, Laer, Metelen, Nordwalde, Ochtrup und Steinfurt - Betreuungsverein Sozialdienst Katholischer Frauen Ibbenbüren
zuständig für die Orte:
Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck, Tecklenburg und Westerkappeln - Betreuungsverein Caritasverband Rheine
zuständig für die Orte:
Emsdetten, Neuenkirchen und Wettringen - Diakonischer Betreuungsverein Rheine e.V.
zuständig für Rheine
ergänzen die Aufgaben der Betreuungsstelle des Kreises.
Weiterführende Downloads
- Regelung Innenverhältnis
- Anregung zur Betreuung
- Tagung der Berufsbetreuer - Präsentation Richter Dodegge
Weitere Informationen und Formulare
zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuugsrecht können Sie den Publikationen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) entnehmen.
Fachtagung am 05.02.2020 "Verzicht auf freiheitsentzie-hende Maßnahmen- wie kann das gelingen?"
Die Fachtagung wurde konzipiert von der Arbeitsgemeinschaft der am Betreuungswesen beteiligten Institutionen (§4-Landesbetreuungsgesetz) und von der Betreuungsstelle in Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht des Kreises Steinfurt. Neben den Betreuungsrichtern, den Berufsbetreuern und den Betreuungsvereinen waren alle Alten- und Pflegeeinrichtungen, sowie Vetreter der Altenpflegeschulen im Kreis Steinfurt eingeladen.
Den Vortrag von Herrn Schumacher "Verzicht auf freiheitsentzeihende Maßnahmen- wie kann das gelingen?" finden Sie hier. Fotos zur Fachtagung finden Sie hier.
Das Urteil vom OLG Frankfurt am Main vom 16.01.2019 "Freiheitsentziehende Maßnahmen und Schmerzensgeld" finden Sie hier.
Informationsveranstaltung zur Umsetzung des BTHG am 05.11.2019
Auf Initiative der §4 Arbeitsgemeinschaft nach dem Landesbetreuungsgesetz NRW, veranstaltet die Betreuungsstelle des Kreises Steinfurt am 05.11.2019, eine Informationsveranstaltung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Alle weiteren Veranstaltungsinformationen finden Sie unter den folgende Links:
Trennung Fachleistung von existenzsichernden Leistungen