Erholungsmaßnahmen
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Leistungsbeschreibung
Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen begegnen bei der Gestaltung und Durchführung von Erholungsmaßnahmen oftmals Schwierigkeiten.
Um diesem Personkreis trotzdem erholsame Urlaubstage zu ermöglichen, gewährt der Kreis Steinfurt freiwillig Zuschüsse.
Gefördert werden ganztägige
- Maßnahmen der Stadtranderholung
- Erholungsmaßnahmen in Pensionen, Kurheimen oder anderen geeigneten Einrichtungen, an denen Menschen mit Behinderungen teilnehmen und
- Schullandheimaufenthalte der im Kreis Steinfurt vorhandenen Schulen für Menschen mit geistigen Behinderungen/mit Körperbehinderungen.
Die zu fördernde Maßnahme muss mindestens 3 Tage dauern.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige.