Pflegeleistungen

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit dienen zunächst die Leistungen der Pflegeversicherung zur finanziellen Absicherung des Bedarfs. Soweit diese Leistungen nicht ausreichen um den gesamten Hilfebedarf zu finanzieren und kein ausreichendes Einkommen und Vermögen vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung durch das Amt für Soziales und Pflege zu erhalten.

Dies gilt sowohl für die Pflege in der häuslichen Umgebung, als auch für die Pflege in Einrichtungen, wie z. B. im Rahmen eines Kurzzeitpflegeaufenthaltes oder in einem Alten- oder Pflegeheim.

Pflege in häuslicher Umgebung

Pflege in Einrichtungen

Investitionskostenförderung

Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a Abs. 3 SGB XI

 

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