Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung nach dem 9. und 12. Sozialgesetzbuch (SGB IX und XII)
- Frühförderung für Kinder
- Hilfen beim Schulbesuch (Integrationshelfer)
- Hilfen für autistisch behinderte Kinder
- Versorgung mit Hilfsmitteln
- Hilfen für ein den besonderen Bedürfnissen des behinderten Menschen entsprechendes Wohnen
- Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnformen
- Fahrdienst für behinderte Menschen
- Erholungsmaßnahmen
- Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige