Verfahrenslotse


Foto mit verschiedenen Sprechblasen, Fragezeichen und Glühbirne

Seit dem 01. Januar 2024 besteht ein Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch Verfahrenslotsen. Die Beratung richtet sich an junge Menschen mit (drohender) Behinderung bis zum 27. Lebensjahr und deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

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