Coronatests/Testung auf SARS-CoV-2


Achtung: Seit dem 01. März 2023 gibt es keine Bürgertests mehr!

Ab dem 01.03.2023 besteht kein Anspruch mehr auf eine Testung nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV). Dies betrifft sämtliche Testungen (insbesondere Bürgertestungen, Bestätigungstestungen, präventive Mitarbeiter-/Besucher-/Patiententestungen in medizinischen Einrichtungen).

Sollten Sie sich freiwillig testen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausarztpraxis oder an eine Apotheke vor Ort. Diese wird Sie u.U. gegen Übernahme der Kosten testen.

Die Beauftragung der Teststellen endete aufgrund der TestV automatisch mit Ablauf des 28.02.2023.


Testung bei Symptomen

Soweit Sie ein oder mehrere Erkrankungssymptome (Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, allgemeine Schwäche) haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt. Sie/Er kann eine Testung auf SARS-Cov-2 vornehmen und über eine weitere Behandlung entscheiden.

Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt mit Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt auf und gehen Sie nicht direkt in die Praxis. Weisen Sie bereits vorab auf Ihre Symptome hin.

 

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