Einschulungsuntersuchungen
Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens und hat grundsätzlich andere Schwerpunkte als die Vorsorgeuntersuchung U9 beim niedergelassenen Kinder- oder Hausarzt.
Bei der Schuleingangsuntersuchung werden neben der Testung von Seh- und Hörfähigkeit mit einem standardisierten Screening-Verfahren sogenannte Schulvorläuferfertigkeiten wie Wahrnehmung, Aufgabenverständnis, Zahlenverständnis, Sprache, Motorik, Koordination und sozial-emotionale Entwicklung überprüft. Anschließend wird die entsprechende Stellungnahme für die aufnehmende Grundschule erstellt.
Die Schuleingangsuntersuchung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den betreuenden Kindertageseinrichtungen, der aufnehmenden Grundschule und den behandelnden Ärzten/Ärztinnen und Therapeuten/Therapeutinnen des Kindes.
Für den Einschulungsjahrgang 2022/23 hat das Gesundheitsamt ein Konzept entwickelt, das es erlaubt, zeitnahe mit den Schuleingangsuntersuchungen unter Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen bei allen zukünftigen Erstklässlern zu beginnen. Die Eltern der Einschulkinder, die Kindertagesstätten und die Grundschulen werden zeitnahe über die geplanten Abläufe informiert, damit der Start der Schuleingangsuntersuchungen möglichst reibungslos erfolgen kann.
Ablauf der Schuleingangsuntersuchungen
Inhalte der Schuleingangsuntersuchungen
Beginn der Schulpflicht/vorzeitige Einschulung
Zurückstellung vom Schulbesuch
Gesetzliche Grundlagen
Eltern ABC
Kleiner Ratgeber - Übergewicht und Adipositas im Kindesalter
Elternfragebogen, Schweigepflichtsentbindung, Datenschutzerklärung
Kontakt
Telefon: 0 25 51 / 69 28 00
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-steinfurt.de