Schuleingangsuntersuchung
Die
Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung im
Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens (§ 54 Schulgesetz NRW) und hat grundsätzlich andere Schwerpunkte
als die Vorsorge-untersuchung U9 beim niedergelassenen Kinder- oder Hausarzt.
Bei
der Schuleingangsuntersuchung werden neben der Testung von Seh- und Hörfähigkeit mit
einem standardisierten Screening-Verfahren sogenannte
Schulvorläuferfertigkeiten wie Aufmerksamkeit, Wahrnehmung, Aufgaben-verständnis, Zahlen- und Mengenvorwissen,
Sprache, Motorik und Koordination überprüft, sowie die sozial-emotionale Entwicklung beurteilt.
Anschließend wird die entsprechende Stellungnahme für die aufnehmende
Grundschule erstellt.
Die
Schuleingangsuntersuchung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den betreuenden
Kindertageseinrichtungen, der aufnehmenden Grundschule und den behandelnden
Ärzten/Ärztinnen und Therapeuten/Therapeutinnen des Kindes.
Für den Einschulungsjahrgang 2022/23 hat das Gesundheitsamt ein
Konzept entwickelt, das es erlaubt, zeitnah die Schuleingangs-untersuchungen unter Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen bei den zukünftigen Erstklässlern durchzuführen. Die Eltern/ Sorgeberechtigten der Einschulungskinder, die
Kindertagesstätten und die Grundschulen werden zeitnah über die geplanten
Abläufe informiert, damit die Schuleingangsuntersuchungen möglichst
reibungslos erfolgen können.
Ablauf der Schuleingangsuntersuchungen
Inhalte der Schuleingangsuntersuchungen
Beginn der Schulpflicht/vorzeitige Einschulung
Zurückstellung vom Schulbesuch
Gesetzliche Grundlagen
Eltern ABC
Kleiner Ratgeber - Übergewicht und Adipositas im Kindesalter
Elternfragebogen, Schweigepflichtsentbindung, Datenschutzerklärung
Kontakt
Telefon: 02551 / 69-2800
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-steinfurt.de