Coronatests/Testung auf SARS-CoV-2Achtung: Seit dem 25. November 2022 gelten neue Regelungen für Bürgertests. Klicken Sie hier für die wichtigsten Infos! Übersicht: Wer muss sollte sich in NRW wie testen?
Folgende Personengruppen erhalten weiterhin kostenlose Tests: - Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder
Bewohnerinnen und Bewohner in u.a. folgenden Einrichtungen:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
- voll- und teilstationäre Einrichtungen für
Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung
der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- Obdachlosenunterkünfte
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen
Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen,
Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist (sog. "Freitesten"); darunter fällt nicht der Test zur Beendigung des Tätigkeitsverbotes, welches durch Vorliegen eines positiven Tests bei Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheitswesens in NRW gilt
Folgende Personengruppen haben ab dem 25.11.2022 keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen Test bzw. auf einen Test gegen Zahlung von 3 Euro:
- Kinder unter 5 Jahren
- Personen, die sich nicht impfen lassen können
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen COVID-19 teilnehmen
- Haushaltsangehörige von Infizierten
- Personen mit Risikoexposition, z. B. vor dem Besuch von Veranstaltungen in Innenräumen
- Wenn die Corona-Warn-App eine rote Kachel zeigt
Diese Personengruppen sowie alle Personen, die nicht unter den weiter o.g. Personenkreis fallen, müssen ab sofort ihre Tests vollständig selbst bezahlen.
Achtung: Die Kontrolltestung bei einem positiven Selbsttest ist nur als PCR-Test kostenfrei - sowohl bei niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen als auch in einer offiziellen Teststelle, sofern dort PCR-Testungen angeboten werden. Über die Bürgertestung mittels Coronaschnelltest kann in diesem Fall keine kostenlose Testung erfolgen. Hier besteht nur die Möglichkeit, einen Test auf eigene Kosten vorzunehmen.
Weitere Hinweise:
- symptomatische Personen sollten sich ab sofort nicht mehr im Testzentrum, sondern in der Arztpraxis testen lassen
- Mitarbeitende in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden in den Einrichtungen getestet
AllgemeinesEs stehen zahlreiche Testmöglichkeiten zur Verfügung, um Infektionen mit dem
Coronavirus aufzudecken und die Verbreitung des Virus zu verhindern. Die
verschiedenen Testangebote finden sich in der Nationalen Teststrategie wieder. Weiterführende Hinweise
zur Nationalen Teststrategie finden Sie auch auf der Internetseite des RKI.
Bürgertestung- Umfangreiche Informationen des Gesundheitsministeriums NRW finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Bürgertests
Unter dem unten
aufgeführten Link sind die Teststellen im Kreis Steinfurt in einer Karte dargestellt, die nach den aktuell geltenden Regelungen der Coronavirus-Testverordnung (TestV) Testungen mittels Corona-Schnelltest (PoC-Antigentest) durchführen können. Sie können so die Teststellen
auswählen, die in Ihrer Umgebung sind.
Sie wollen eine
Teststelle eröffnen? Nach § 6 Absatz 2 TestV gilt: „Ab dem 1. Juli 2022 dürfen keine weiteren Beauftragungen nach Absatz 1 Nummer 2 erfolgen.“ Nach der TestV dürfen daher keine Drittanbieter (Betreiber, die keine Arztpraxis, Apotheke, Rettungs- oder Hilfsorganisation betreiben) mehr neu zugelassen werden.
PCR-TestungenHier finden Sie eine Übersicht der Teststellen, die grundsätzlich auch PCR-Testungen durchführen. In welchem Rahmen und Umfang die Testungen durchgeführt werden, obliegt den Teststellen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an die Teststellen. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Drive In hinter
Tankstelle Brömmler
Münsterstr. 40, Altenberge www.covid-altenberge.de Mo - Fr von 07:00
bis 12:00
Uhr sowie von 13:00 bis 17:00 Uhr, Sa von 09:00 bis 16:00 Uhr, So von 10:00 bis 17:00 Uhr
- DRK-OV
Emsdetten e.V.
Geschäftsstelle
Edmund-Kohl-Str.
10,
Emsdetten www.drk-emsdetten.de Mo - Sa von 08:00 bis 17:25 Uhr; So von 10:00 bis 15:55 Uhr
- Praxis Münsterstraße
Münsterstr. 59, Greven www.hausarztgreven.de Mo - Fr von 08:30 bis 12:30 Uhr Mo von 15:30 bis 18:30 Uhr Di + Do von 15:30 bis 17:30 Uhr
- Hof Löbke
Alstedder Str.
148,
Ibbenbüren www.testedichschnell.de/loebke Mo - Sa von
07:00 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 18:00 Uhr, So von 09:00 bis 18:00 Uhr
- Coronateststation Ladbergen
Dorfstr. 18, Ladbergen Mo - Fr von 08:00 bis 17:30 Uhr Sa von 09:00 bis 17:00 Uhr So von 10:00 bis 16:00 Uhr
- Mobile Testung
am DRK Heim Lienen
Friedhofstraße
1a,
Lienen /
Kattenvenne www.drk-nrw-testzentrum.de Mo - Fr von 08:00 bis 12:30 Uhr sowie 15:00 bis 18:00 Uhr Sa von 08:00 bis 14:00 Uhr So von 09:00 bis 14:00 Uhr
- Physioteam
Lotte
Widum 4,
Lotte www.corona-test-lotte.de Mo - Fr von
08:30 bis 19:00 Uhr, Sa von 09:00 bis 12:00 Uhr
- Hausarztpraxis Susann Niendieker
Berliner Platz 2, Lotte-Büren Mo, Di, Do von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie 15:00 bis 18:00 Uhr Mi, Fr von 08:00 bis 13:00 Uhr
- DRK Neuenkirchen
Friedenstr. 12, Neuenkirchen www.drkneuenkirchen.testapp24.de Mo - Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie von 15:00 bis 18:00 Uhr Sa - So von 10:00 bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 bis 18:00 Uhr
- Praxis Mosnin
Hauptstr. 20, Recke Mo - Di von 09:00 bis 16:00 Uhr Mi - Fr von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Do von 15:30 bis 17:30 Uhr
- Drive-In Schnelltestzentrum Recke
Rothertshausener Str. 18, Recke https://testzentrumrecke.de Mo - Fr von 07:00 bis 18:00 Uhr Sa - So & Feiertage von 08:00 bis 16:00 Uhr
- Lernen
Leben Retten Rheine
Osnabrücker
Str. 139,
Rheine www.lernen-leben-retten.de Mo - Fr von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie 17:00 bis 19:00 Uhr Sa - So von 09:00 bis 14:00 Uhr
- Johannes-Apotheke
Alte
Bahnhofstr. 7a,
Rheine-Mesum www.johannes-apotheke-mesum.de Mo
- Fr von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie 16:00 bis 18:00 Uhr; Sa von 09:00 bis 12:30 Uhr
-
Teststelle im Schotthock Bonifatiusstraße 50, Rheine Mo - Fr von 07:00 bis 19:00 Uhr Sa - So von 09:00 bis 17:00 Uhr
Schnelltestzentrum - Parkplatz OBI Rheine Paulstraße 37-47, 48429 Rheine Mo - Fr von 07:30 bis 19:00 Uhr Sa - So von 09:00 bis 19:00 Uhr -
Drive In Teststelle Saline Weihbischof-d´Alhaus-Straße, 48432 Rheine Mo - Fr von 07:00 bis 20:00 Uhr Sa - So & Feiertage von 09:00 bis 19:00 Uhr Testzentrum Mathias-Spital Frankenburgstr. 31 www.testzentrum-rheine.de Mo - Fr von 07:00 bis 20:00 Uhr Sa - So von 08:00 bis 19:00 Uhr Testzentrum Jakobi-Krankenhaus Hörstkamp 12 www.testzentrum-rheine.de Mo - So von 08:00 bis 18:00 Uhr
Schnelltestzentrum Hauenhorst Mesumerstr. 2, Rheine-Hauenhorst Mo - Fr von 07:00 bis 19:00 Uhr Sa - So & Feiertage von 09:00 bis 18:00 Uhr Walk-In bei Fahrrad Schröder Staelskottenweg 75, Rheine www.testzentrum-rh.de Mo - Fr von 07:00 bis 19:00 Uhr Sa - So & Feiertage von 08:00 bis 16:00 Uhr
- Teststelle der
Elefanten-Apotheke seit 1575
Wippert 8,
Steinfurt www.elefantenapo.de Mo - Fr von 07:00 bis 18:30 Uhr Sa von 08:00 bis 18:00 Uhr So & Feiertage von 10:00 bis 16:00 Uhr
-
Testzentrum PVM
Standort EDEKA
Heerstr. 3A,
Westerkappeln www.testzentren-pvm.de Mo - Fr von 07:00 bis 19:00 Uhr Sa - So von 09:00 bis 17:00 Uhr
- Zahnarztpraxis zum Kirchplatz
Unter den Linden 18, Wettringen Mo von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 14:30 bis 18:30 Uhr, Di
von 13:00 bis 19:00 Uhr, Mi von 08:00 bis 13:00 Uhr, Do von 13:00 bis 19:00
Uhr, Fr von 08:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Testung bei SymptomenSoweit Sie ein
oder mehrere Erkrankungssymptome (Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber,
Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen,
Kopf- und Gliederschmerzen, allgemeine Schwäche) haben, wenden Sie sich bitte
an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt. Sie/Er kann eine Testung auf SARS-Cov-2
vornehmen und über eine weitere Behandlung entscheiden.
Bitte nehmen Sie
zuerst Kontakt mit Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt auf und gehen Sie nicht
direkt in die Praxis. Weisen Sie bereits vorab auf Ihre Symptome hin.
EinrichtungstestungEinige
Einrichtungen erhalten nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) ein
bestimmtes Kontingent an Coronaschnelltests (PoC-Antigen-Tests) pro
behandelter, betreuter, gepflegter, untergebrachter oder tätiger Person pro
Monat. Die Tests haben die Einrichtungen im Rahmen ihres einrichtungs- oder
unternehmensbezogenen Testkonzeptes in eigener Verantwortung zu beschaffen und
zu nutzen. Das Testkonzept muss insbesondere die Gewährleistung der
ordnungsgemäßen Testdurchführung (Schulung und Arbeitsplanung des Personals),
die Beschreibung der Testabläufe und –häufigkeiten sowie Einsatz und
Sicherstellung des erforderlichen Schutzmaterials enthalten. Das Testkonzept
ist der unteren Gesundheitsbehörde unter corona@kreis-steinfurt.de
vorzulegen. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. |