Elternbeitragstabelle
Vorläufige Elternbeitragstabelle für das Kindergartenjahr 2020/21
Im Rahmen der Revision des Kinderbildungsgesetzes beabsichtigt die Landesregierung, neben dem letzten beitragsfreien Kindergartenjahr auch das vorletzte Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich im Winter 2019 abgeschlossen sein.
Monatliche Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/21*
*Die Elternbeiträge werden aufgrund der geplanten gesetzlichen Änderung zur Reform des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zunächst vorläufig festgesetzt. Eine endgültige Festsetzung erfolgt im Anschluss an die Verabschiedung der Gesetzesreform.
Hinweise:
- Für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung können Budgets von 25, 35 oder 45 Wochenstunden gebucht werden.
- Bei einer Betreuung von zwei oder mehr Kindern einer Familie in einer Kita oder in der Kindertagespflege ist grundsätzlich nur ein Beitrag zu zahlen.
- Ansprechpartner für die Berechnung der Elternbeiträge für Plätze in einer Kindertageseinrichtung sind die Städte/Gemeinden (s. Anschreiben); für die Berechnung der Elternbeiträge für Plätze in der Kindertagespflege ist das Jugendamt zuständig.
- Die Beiträge für den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS) werden gesondert von der jeweiligen Stadt/Gemeinde festgesetzt.